Stuttgart. Landesregierung und Landtag haben am Mittwoch im Plenum in erster Lesung auf eine Aussprache über die Änderung des Ernennungsgesetzes verzichtet. Das Parlament verwies stattdessen den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Ständigen Ausschuss.
Die Initiative sieht vor, dass im Zuge einer Übertragung der Personalverwaltung für die Angehörigen der Laufbahn des Bezirksnotardienstes vom Justizministerium auf die Oberlandesgerichte der bisherige Vorbehalt zugunsten des Justizministeriums bezüglich der in Paragraf 2 des Ernennungsgesetzes genannten Rechte, insbesondere zur Einstellung, zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, zur Beförderung und zur Versetzung gestrichen werden soll. Die Übertragung trage geänderten personalwirtschaftlichen Anforderungen nach Aufhebung der staatlichen Notariate Rechnung, heißt es in der Gesetzesvorlage.
Innerhalb des gehobenen Justizdienstes stellten die Angehörigen der Sonderlaufbahn des Bezirksnotardienstes eine besondere Gruppe von Bediensteten dar, die typischer Weise nur in den staatlichen Notariaten tätig waren. Infolge der Aufhebung der staatlichen Notariate zum 1. Januar 2018 werden die Angehörigen dieser Sonderlaufbahn zwischenzeitlich ganz überwiegend in den Amtsgerichten eingesetzt.