Stuttgart. Wie in vielen Landtagsdebatten sind sich CDU und SPD auch darüber uneinig, wer bei der Förderung der Schulen in freier Trägerschaft entscheidende Verbesserungen auf den Weg gebracht hat. Kultusstaatssekretär Volker Schebesta (CDU) erklärte bei der Einbringung einer Novelle des Privatschulgesetzes, es habe jahrelange Diskussion und viele unerfüllte Versprechen in Wahlkämpfen gegeben, „bis wir 2017 den Kostendeckungsgrad von 80 Prozent erreicht haben“. Für die SPD-Fraktion erklärte Stefan Fulst-Blei dagegen, es sei „Verdienst unserer Regierungszeit in der letzten Legislatur, dass es bei der Frage einer gerechten Finanzierung der freien Schulen deutliche Fortschritte gegeben hat“.
Die Landesregierung will unter anderem die Förderung der internationalen Schulen neu strukturieren und den Sachkostenzuschuss für Sonderberufs- und Sonderberufsfachschulen anpassen. Außerdem wird die Ausbildungsfinanzierung im Bereich der so dringend benötigten Pflegeberufe verändert und vor allem, wie Schebesta hervorhob, die Bezuschussung seit 2017 zum ersten Mal angepasst wird, wobei Erhöhungen rückwirkend zum 1.1.2019 bezahlt werden.
Mögliche Kürzungen würden aber „ausnahmsweise“ bis zum Beginn des Schuljahres wirksam, um die Planungssicherheit zu erhöhen. Außerdem gehe die Förderung internationaler Schulen vom Wirtschafts- auf das Kultusministerium über und werde auf „eine transparente und rechtssichere Basis gestellt“. Weitere Änderungen beträfen die Sachkostenzuschüsse für Sonderberufs- und Sonderberufsfachschulen und die Ausbildungsfinanzierung in der Pflege, die dem Sozialministerium obliege. Schebesta nannte das Land einen „fairer Partner“ aller Schulen in freier Trägerschaft.
„Die Privatschulförderung in Baden-Württemberg und der Streit um diese hat eine lange Geschichte“, so Fulst-Blei. Und erst durch die Regierungsübernahme 2011 „und den nachfolgenden Maßnahmen konnte ein langandauernder Streit mit dem freien Schuhen über die Finanzierung deutlich entschärft werden“. So seien in der Zeit des SPD-geführten Kultusministeriums die finanziellen Fördermittel für die freien Schulen deutlich erhöht worden.
Andrea Bogner-Unden (Grüne) lobte ganz grundsätzlich das „breitgefächertes Bildungsangebot“, für das die Schulen in freier Trägerschaft „wichtiger Impulsgeber“ sei. Die Novelle 2017 nannte die Sigmaringer Abgeordnete „einen Meilenstein, nicht nur, weil wir zum ersten Mal den Kostendeckungsgrad von 80 Prozent realisiert haben, sondern weil der auch angepasst wird“. Sie erinnerte allerdings auch daran, dass bereits in der vergangenen Legislaturperiode 72 Millionen Euro geflossen sind und damit ein Zugang für alle Schüler und Schülerinnen ohne soziale Auslese sichergestellt worden sei.
Wie die Grüne hat auch Karl Wilhelm Röhm (CDU) selber als Lehrer Erfahrung an einer Schule in freier Trägerschaft gesammelt. Er lobte ebenfalls, wie schnell sich die Koalitionspartner nach Beginn der Legislaturperiode darauf geeinigt hätten, „einen jahrzehntelangen Streit zu beenden“. Die Landesregierung sei als verlässlicher Partner anerkannt.
Für die AfD wollte Rainer Balzer trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Novelle, „doch etwas Wasser in den Wein gießen“. Natürlich seien die privaten Schulen populär und erfolgreich, genauso das müsse aber zu denken geben. Deutschland habe sehr lange Zeit im weltweiten Vergleich sehr wenige Privatschulen gehabt, dass scheine jetzt aber zu kippen: „Sollte es sein, dass Eltern die Bildungsexperimente an ihren Kindern nicht mehr zulassen?“, fragte Balzer und fügte hinzu, dass Eltern einen Lebensraum „ohne Drohungen und ohne Gewalt suchen“.
Timm Kern (FDP) nannte Schulen in freier Trägerschaft eine Ergänzung und Erweiterung zum „erstklassig finanziertes, leistungsorientiertes staatliches Schulangebot, das Fundament jeder erfolgreichen Bildungspolitik ist“. Und er zeigte seiner Meinung nach zwingende Zusammenhänge auf: „Nur, wenn der Staat die freien Schulen so bezuschusst, dass sie mit einem für jedermann bezahlbaren Schulgeld wirtschaftlich auskommen, wird eine soziale Schranke an dieser Stelle erfolgreich verhindert.“ Allerdings: „Wir Freie Demokraten hätten den von der Landesverfassung geforderten Ausgleich für Schulgeldfreiheit auf diejenigen Eltern beschränkt, die das Schulgeld auch tatsächlich nicht aufbringen können, denn dadurch wären Mittel unter anderem für die Bezuschussung der Ganztagsbetreuung frei geworden.“