Ministerium will Schulgeld bei Privatschulen überprüfen

11.10.2018 
Redaktion
 

Stuttgart. Das seit 1. August dieses Jahres geltende Sonderungsverbot für Schulen in freier Trägerschaft soll in einigen Monaten überprüft werden. Das Ministerium sammele Erfahrungen und werde dann zum Schulgeld an Privatschulen Daten erheben.

Kultus-Staatssekretär Volker Schebesta (CDU) verwies in der Fragestunde des Landtags am Donnerstag auf die individuellen Regelungen der Schulen, die auch Geschwister-Ermäßigungen vorsehen. Schulen in freier Trägerschaft können nach wie vor Schulgeld erheben. Der VerfGH verlangt allerdings eine wirksamere Kontrolle darüber, ob Schulen in freier Trägerschaft das Sonderungsverbot einhalten. Unabhängig von dem gewählten Schulgeldmodell muss die Schule anbieten, das Schulgeld nach einem Prozentsatz des Haushaltsnettoeinkommens zu berechnen. Dabei dürfen höchstens fünf Prozent des Haushaltsnettoeinkommens gefordert werden. Das Schulgeld an Privatschulen in Baden-Württemberg soll nicht über 160 Euro liegen.


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Titelbild Staatsanzeiger