Rettungsdienstgesetz einstimmig verabschiedet

16.12.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Mit dem Gesetz zur Änderung des seit Dezember 2009 geltenden Rettungsdienstgesetzes will die Landesregierung die Notfallversorgung im Südwesten deutlich verbessern. Ohne Aussprache stimmten die Abgeordneten aller vier im Landtag vertretenden Fraktionen am Mittwoch in zweiter Lesung einstimmig dem Gesetzentwurf zu.

Grün-Rot will die notwendigen Rettungsdienst-Strukturen künftig nicht nur auf der Grundlage der Hilfsfristen planen, mit denen festgelegt wird, in welcher Zeit Retter vor Ort sein müssen. Dies sei nur ein Qualitätskriterium der Notfallversorgung, heißt es im Gesetzentwurf. Vielmehr soll der gesamte Einsatzablauf im Rettungsdienst bei der Planung durch die Bereichsausschüsse berücksichtigt werden. Ergänzend dazu wird die Rechtsaufsicht gestärkt.

Experten hatten sich dagegen ausgesprochen, weiter derartige Zeitvorgaben als das einzige Kriterium für das Funktionieren des Rettungsdienstes zu sehen. Die derzeit geltenden Fristen seien nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr realistisch, heißt es in einem Gutachten. Außerdem wird ein einheitliches Qualitätsmanagement vorgeschrieben sowie «Helfer-vor-Ort-Systeme», mit denen die schnelle Erste Hilfe verbessert werden kann. Der Gesetzentwurf beinhaltet auch die Anpassung an das zum 1. Januar 2014 in Kraft getretene bundesgesetzliche Notfallsanitätergesetz, das die bisherige berufliche Qualifikation der Rettungsassistenten durch den neuen Gesundheitsfachberuf der Notfallsanitäter weiter entwickelt und ersetzt.

Im Innenausschuss hatte Innenminister Reinhold Gall (SPD) hatte den Gesetzentwurf, für den „langwierige und schwierige Verhandlungen“ zu führen gewesen seien, als „überzeugend“ apostrophiert; er werde dazu beitragen, dass die Qualität der Arbeit zum Wohle der Bürger deutlich verbessert werde. Gall erinnerte auch daran, dass es „gelegentlich nicht einfach“ sei, gemeinsam mit Leistungserbringern und Kostenträgern zu Verbesserungen im Rettungsdienstbereich zu kommen. Der Minister erklärte außerdem, die Hilfsfristen seien auch deswegen nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs, weil es beim Thema Hilfsfristen noch weiterer Arbeit und vieler Gespräche bedürfe.


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Titelbild Staatsanzeiger