Nicht nur die AfD will Gefährder länger in Haft nehmen

06.02.2020 
Von: Michelle Christin List
 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Polizeigesetztes stieß am Donnerstag im Landtag auf Ablehnung - vor allem der Vorschlag einer dreimonatigen präventiven Ingewahrsamnahme. „Wir sind verpflichtet, stets das mildeste Mittel zu nehmen“, sagte Innenstaatssekretär Wilfried Klenk (CDU) am Donnerstag im Landtag.

Der Entwurf sieht unter anderem eine präventive Ingewahrsamnahme von bis zu drei Monaten vor. Damit wolle die AfD die Gefährdung durch verschiedene Formen des Terrorismus und Extremismus reduzieren. Wirksame Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung müsse bereits ansetzen, bevor konkrete Straftaten begangen wurden. Bislang liegt die gesetzliche Obergrenze für den Gewahrsam bei 14 Tagen.

„Unser Gesetzentwurf ist für die Sicherheit der Bürger im Land enorm wichtig“, sagte AfD-Fraktionsvorsitzender Bernd Gögel. Seiner Meinung nach biete es einen besseren Schutz vor „brutalen Vergewaltigungen“, „Machetenmördern“ und „extremistischen Taten jeder Art“.

Staatssekretär Klenk könne sich vorstellen, diese Grenze auf vier Wochen zu verlängern und das Polizeigesetz allgemein „einer maßvollen Erweiterung“ zu unterziehen. 90 Tage seien aber zu viel. Außerdem könne es nach dem Gesetzentwurf der AfD so weit kommen, dass bereits eine Person in Gewahrsam genommen wird, die lediglich Flugblätter bei sich trägt, die dazu auffordern, eine Straftat zu begehen. Der Gesetzentwurf sei laut Klenk somit abzulehnen.

Für Karl Zimmermann (CDU) könne eine präventive Ingewahrsamnahme zwar helfen, der Gesetzentwurf der AfD sei aber der falsche Weg.  „Es reicht nicht, ein Polizeigesetz eines anderen Bundeslandes zu nehmen und abzuschreiben“, sagte er im Hinblick auf das Polizeigesetz aus Bayern.

Auch Ulrich Goll (FDP) findet: „Wir bewegen uns hier in einem hochsensiblen Bereich. Die AfD bewegt sich hier wie der Elefant im Porzellanladen.“ Der Gesetzentwurf sei nicht der richtige Weg und man brauche ihn auch nicht. 

SPD und Grüne sprachen sich ohne Einschränkung gegen jeglichen Inhalt des Gesetzentwurfs aus. „Das Gesetz ist aus unserer Sicht verfassungswidrig. In Baden-Württemberg werden wir es so weit nicht kommen lassen“, betonte Hans-Ulrich Sckerl (Grüne). Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an den überwiesen.


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger