Wahlkreis Tübingen wird verkleinert

16.10.2019 
Redaktion
 

STUTTGART. Ohne Aussprache hat der Landtag von Baden-Württemberg die Verkleinerung des Wahlkreis 62 Tübingen beschlossen. Diese ist notwendig geworden, um die verfassungsrechtlichen Bestimmungen und die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs für die Größe und die Vergleichbarkeit von Wahlkreisen bei der Landtagswahl einhalten zu können. Die Gemeinden Hirrlingen und Starzach werden dem Wahlkreis 63 Balingen zugeschlagen.

Außerdem mussten bundesrechtlichen Wahlvorschriften umgesetzt und Vorgaben zur einmaligen und persönlichen Ausübung des Wahlrechts noch einmal bestätig werden. Dazu ist ein Verbot der Gesichtsverhüllung in das Landtagswahlgesetz übernommen werden, dass für Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreter und die Schriftführer gilt.

Im Gesetz wird erläutert, wozu die Verschiebung der beiden Gemeinden führt: „Die Abweichung des Wahlkreises 62 Tübingen von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße reduziert sich dadurch auf plus 17,38 Prozent (bisher plus 22,46 Prozent bei der Landtagswahl 2016; plus 23,06 Prozent bei der Bundestagswahl 2017, umgerechnet auf Landtagswahlkreise). Der Abweichungswert des Wahlkreises 63 Balingen steigt auf plus 9,66 Prozent (bisher plus 4,59 Prozent bei der Landtagswahl 2016; plus 4,20 Prozent bei der Bundestagswahl 2017, umgerechnet auf Landtagswahlkreise).“

Eine Umsetzung einer Gemeinde in den Wahlkreis Reutlingen habe nicht  vorgenommen werden können, „da dieser selbst bei der Landtagswahl 2016 bereits um plus 16,52 Prozent über dem Wahlkreisdurchschnitt lag und bei einer Umsetzung einer angrenzenden Gemeinde (Dettenhausen oder Ofterdingen) gemessen an den Wahlberechtigten der Landtagswahl 2016 eine Abweichung von fast oder über plus 20  Prozent entstehen würde“.

In der ersten Lesung des Gesetzes hatten mehrere Redner eine grundlegende Reform von Wahlkreiszuschnitten in der kommenden Legislaturperiode verlangt. In Baden-Württemberg gibt es 7,75 Millionen Wahlberechtigte und 70 Wahlkreise. Der durchschnittliche Wahlkreis hat rund 110 000 Wahlberechtigte, und die zulässige Abweichung liegt bei plus/minus 25 Prozent. Neben Tübingen könnten weitere 15 Wahlkreise in die Nähe dieser Grenzen kommen.


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Titelbild Staatsanzeiger