Stuttgart. Der Landtag hat fraktionsübergreifend den grundsätzlichen Anspruch der Bürger auf Zugang zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen geregelt und neue Pflichten zur Veröffentlichung geschaffen. Verabschiedet wurde das neue „Gesetz zur Einführung der Informationsfreiheit“.
Die Redner alle Fraktionen lobten, dass es künftig ein umfassendes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen geben wird. Und zwar auch außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens und ohne dass es eines sogenannten Informationsinteresses bedürfte. Innenminister Reinhold Gall (SPD) hob hervor, dass das Gesetz eine größere Transparenz ermögliche, die wiederum wichtige Voraussetzung für eine demokratische Meinungs- und Willensbildung sei. Zugleich hat Grün-Rot bestimmte Bereiche, vor allem personenbezogener Daten, weiterhin eng geschützt.
Das Land hatte einen erheblichen Nachholbedarf. Nicht nur der Bund, sondern auch die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kennen entsprechende Regelungen. Ausdrücklich wollten sich Koalition und Opposition an den Bundesregelungen orientieren, weil, wie es im Gesetz heißt, „die gesammelten Erfahrungen belegen, dass einerseits für ein verfahrensunabhängiges Informationszugangsrecht ein Bedarf existiert und andererseits die öffentlichen Stellen durch dieses neue Instrument unter dem Gesichtspunkt des Verwaltungsaufwandes nicht übermäßig belastet werden“. Der neue Informationszugang rücke Bürgerinnen und Bürger näher „an ihre Verwaltung“.