Neue Geschäftsordnung ermöglicht Rauswurf von AfD-Abgeordneten

Stuttgart. Der AfD-Abgeordnete Stefan Räpple ist am Donnerstag von der Sitzung des Landtags ausgeschlossen worden. Der stellvertretende Parlamentspräsident Wilfried Klenk (CDU) ahndete damit den Zwischenruf Räpples, der eine Aussage Klenks als "unverschämt" bezeichnet hatte. Räpple verließ daraufhin den Plenarsaal. Der Sitzungsausschluss ist die schärfste Disziplinarmaßnahme der neuen Geschäftsordnung des Landtags nach dem Ordnungsruf und dem Wortentzug und der Fall Räpple laut Landtagsverwaltung ein bislang einmaliger Vorgang.

Es war bereits die zweite Ordnungsmaßnahme, die Klenk nach der am selben Nachmittag erfolgten Verabschiedung der neuen Geschäftsordnung gegen Räpple aussprach. Zuvor hatte Räpple einen Ordnungsruf bekommen, nachdem er die Ettlinger Grüne Barbara Saebel entgegen allen parlamentarischen Gepflogenheiten mehrfach bei ihrer ersten Landtagsrede unterbrach. Auf dieser ersten Stufe der Verwarnung können nach der neuen Geschäftsordnung der Wortentzug und dann der Ausschluss von der weiteren Sitzung folgen. CDU-Fraktionsgeschäftsführerin Nicole Razavi beklagte mit Blick auf die AfD, wie sich „die Debattenkultur in den vergangenen Monaten verändert hat“.

Insgesamt beschlossen die Fraktionen in weitgehender Einstimmigkeit 32 Änderungen. So wird die traditionelle einwöchige Pause zwischen einer Regierungserklärung und der Debatte darüber abgeschafft. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Reinhold Gall erwartet, dass Debatten durch die Neuregelung von Zwischenfragen und Zwischeninterventionen lebhafter und interessanter werden. Sein Grünen-Kollege Uli Sckerl nannte als Fortschritte außerdem, dass aktuelle Debatten künftig auf 100 Minuten ausgeweitet werden können und Verbandsanhörungen im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren jetzt verbindlich geregelt sind.

Mit ausschlaggebend für die breite Überarbeitung der Geschäftsordnung des Landtags war die Spaltung der AfD-Fraktion. Gemeinsam mit der inzwischen wieder aufgelösten ABW hatte die Rechtsaußen-Opposition versucht, einen Untersuchungsausschuss durchzusetzen. Das ist durch die neuen Regelungen ausgeschlossen. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag von SPD und FDP, nach sächsischem Vorbild festzulegen, dass nur Abgeordnete, „die derselben Partei angehören oder aufgrund von Wahlvorschlägen derselben Partei in den Landtag gewählt wurden“, eine Fraktion bilden können.

Für die FDP bedauerte Timm Kern dieses Nein und warf der CDU vor, mündliche Absprachen gebrochen zu haben. Festgelegt wurde allerdings, dass ein Untersuchungsausschuss nur von zwei Fraktionen aus zwei Parteien beantragt werden kann. Auf diese Weise, so Razavi, könnten Minderheitenrechte nicht missbräuchlich angewandt werden, wie die AfD dies versucht habe. Was Kern zu wenig ist: „Sollte es erneut zur Bildung von Parallelfraktionen kommen, ist die Koalition mit verantwortlich“. Das vom Landtag selber im vergangenen Sommer eingeholte Gutachten zur Frage der Parallelfraktionen haben keinen Zweifel daran gelassen, dass „ein akuter Regelungsbedarf besteht“. Dem hätte nach Kerns Auffassung der Änderungsantrag entsprochen.


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Titelbild Staatsanzeiger