Stuttgart. Selten ist ein Gesetz im Stuttgarter Landtag so in zweiter Lesung durchgewinkt worden: Im Eiltempo verabschiedeten die Abgeordneten am Mittwoch einstimmig das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder. Für Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) kam die Einmütigkeit nicht überraschend. Das Gesetz entlaste den Landeshaushalt und bringe für alle Beteiligten nur Vorteile, konstatierte er in der kurzen Aussprache.
Ziel der Gesetzesnovellierung ist es, die Informationsbeschaffung des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung zu verbessern und die Führung der Schuldnerverzeichnisse der Länder zu verbessern. Die Länder betreiben gemeinsam ein Portal, das zentral Auskunft gibt aus den Schuldner- und Vermögensverzeichnissen der Länder. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und der Kostensenkung sieht der Staatsvertrag eine länderübergreifende Kooperation vor, für die das Land Nordrhein-Westfalen zuständig ist.
Die Zentralisierung biete Berechtigten Einsicht in den Datenbestand der Schuldnerverzeichnisse der Länder, wobei das Info-System auch die Gebührenabrechnung übernehme, schilderte Bernd Hitzler (CDU) die Vorteile. Wilhelm Halder (Grüne) würdigte das Sparpotenzial für den Landeshaushalt. Durch das zentrale Portal bietet sich dem Land vom Jahr 2016 an die Möglichkeit, sukzessive 27 Vollzeitstellen beim bisher für diese Aufgabe zuständigen Amtsgericht Karlsruhe abzubauen. Auch Sascha Binder (SPD) wies auf die Synergieeffekte hin; das zentrale Portal biete Vorteile für Gläubiger und Schuldner. Letztlich sprach auch der frühere Justizminister Ulrich Goll (FDP) von positiven Wirkungen der Vernetzung auf EDV-Basis; damit werde die Reihe von Verbesserungen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung fortgesetzt.
Für die Errichtung des gemeinsamen Vollstreckungsportals und für den Testbetrieb sind im vergangenen Jahr Kosten von knapp 800 000 Euro entstanden, wovon Baden-Württemberg rund 100 000 Euro zahlen musste. Der Südwesten muss sich künftig an den laufenden Betriebskosten mit 94 000 Euro beteiligen. Unternehmen und Privatpersonen, die über das Vollstreckungsportal der Länder Einsicht in das elektronische Schuldnerverzeichnis nehmen möchten, müssen eine Einsichtgebühr von 4,50 Euro je Eintragung zahlen.