Stuttgart. Auf breite Ablehnung ist der von der AfD-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf gestoßen, der die Unvereinbarkeit von Bürgermeister- und Beigeordnetenamt und Kreistagsmandat in der Landkreisordnung festschreiben will. Ulrich Goll (FDP) nutzte die Aussprache am Mittwoch im Landtag zu einem scharfen Angriff. „Sie sind keine demokratische Partei“, warf der Liberale den AfD-Abgeordneten vor. Und den Gesetzesvorschlag verwarf er mit den Worten, dass es niemand helfe, wenn man wichtige Akteure aus dem Kreistag herausnimmt. „Dies hat mehr Nachteile als Vorteile“.
Innenstaatssekretär Wilfried Klenk (CDU) sagte, dass es gute Gründe für die Mitgliedschaft der Bürgermeister im Kreistag gebe. Deren Sachverstand sei nicht nur für die Arbeit wichtig, sondern helfe auch die Balance zwischen Kreistag und Gemeinden zu bewahren. Die Wahlergebnisse zeigten, was die Wähler wollten. Klenk verwies außerdem darauf, dass neben der Landesregierung auch Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag die vorgeschlagene Änderung ablehnen.
Der SPD-Abgeordnete Rainer Hinderer sieht in dem Entwurf „tiefes Misstrauen“ gegenüber den Mandatsträgern, für das keine Belege angeführt würden. Die SPD sieht keine Notwendigkeit einer Änderung. Auch Hinderers CDU-Kollege Ulli Hockenberger sieht in dem Vorschlag der AfD „nichts Konkretes“, sondern nur „Allgemeinplätze und Unterstellungen“. Er wies darauf hin, dass die CDU keine Sympathie für eine Regelung habe, nachdem im Landtag schon bisher entsprechende Vorstöße abgelehnt worden seien. „Die Mitgliedschaft hat sich bewährt“, so Hockenberger.
Dagegen äußerte Ute Leidig von den Grünen eine große Sympathie, sich mit dem Thema zu beschäftigen. „Wir sind bereit, die Debatte konstruktiv zu führen“, so Leidig. Sie räumte ein, dass es die vom AfD-Abgeordneten Emil Sänze angeführten Interessenkonflikte durchaus geben könne. Sänze betonte, dass in manchen Kreistagen die Hälfte der Abgeordneten Bürgermeister seien. Den eingebrachten Gesetzentwurf lehnt Leidig als „unausgegorenen Schnellschuss“ ab. Sie gab zu bedenken, dass möglicherweise „mildere Lösungen wie Befangenheitsregeln“ Interessenkonflikte ausschließen könnten.