STUTTGART. Der Verband „Mehr Demokratie Baden-Württemberg“ empfiehlt dem Landtag, die Initiatoren des Volksantrags „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ im Plenum anzuhören. Der Volksantrag war ursprünglich eine Reaktion der Bauern auf das Bienen-Volksbegehren und wurde Anfang März mit 90.000 Unterschriften an den Landtag übergeben.
„Im parlamentarischen Betrieb ist es vollkommen üblich, dass Antragsteller sich im Plenum erklären dürfen“, sagt Edgar Wunder, Landesvorsitzender von Mehr Demokratie. „Die Initiatoren eines Volksantrags nur im Ausschuss anzuhören und bei der Plenardebatte auf die Zuschauerrolle zu beschränken, wäre nicht nachvollziehbar.“ Das Landtagspräsidium solle sich deshalb darauf verständigen, den Vertrauenspersonen des Volksantrags eine kurze Vorstellung ihres Anliegens im Landtagsplenum zu ermöglichen, und wenn es nur 10 Minuten sind.“
„Parlamentsdebatten leben vom direkten offenen Austausch“, meint Wunder. Den Bauernverbänden in der Debatte zu ihrem Volksantrag eine Stellungnahme zu ermöglichen, sei daher nicht nur ein Zeichen des Respekts: „Es handelt sich um ein Gebot der parlamentarischen Kultur.“
Die Vorgaben von Paragraf 47 Volksabstimmungsgesetz und Paragraf 50e der Landtagsgeschäftsordnung sehen vor, dass die Initiatoren eines Volksantrags im zuständigen Ausschuss anzuhören sind. Das sei begrüßenswert, so Wunder, weil damit eine Anhörung garantiert sei. „Das hindert den Landtag aber nicht, die Antragsteller auch im Plenum kurz zu Wort kommen zu lassen.“
Klaus Burger , Sprecher für Landwirtschaftspolitik in der CDU-Landtagsfraktion begrüßt es, „dass die Bauernverbände mittels eines Volksantrags den Landtag über ihre Situation debattieren lassen wollen.“ Eine einzige Plenardebatte werde den wichtigen Fragen über die Belange der Landwirtschaft und die Förderung der Biodiversität aber nicht gerecht. „Diese Fragen verdienen es, über einen längeren Zeitraum und mit dem entsprechenden Fachwissen diskutiert zu werden“, sagt Burger.
„Wir halten den fachlich zuständigen Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für das richtige Gremium, um die Initiatoren anzuhören und über den Volksantrag zu debattieren. Die Anhörung der Initiatoren ist im Rahmen der nächsten Ausschusssitzung geplant.“
Uli Sckerl, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, freut sich ebenfalls über das Engagement der Initiatoren des Volksantrags. Das gesetzgeberische Verfahren für einen Volksantrag sei laut Gesetz klar geregelt, erklärt Sckerl. Der Landtag habe die Vertrauensleute in seinen zuständigen Ausschüssen anzuhören, die Gesetzentwürfe würden erörtert und in eine Fassung gebracht, die von den gewählten Abgeordneten im Plenum dann so beschlossen werden könne.
„Selbstverständlich werden die Vertrauensleute ihren Antrag öffentlich einbringen, da die Einbringung des Volksantrags in einer öffentlichen Sitzung sowohl des Ausschusses für Umwelt als auch des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz stattfindet.“ Zudem hätten die Vertrauensleute des Volksantrags ihr Anliegen im Landtag im Rahmen einer Landespressekonferenz bereits öffentlichkeitswirksam vorgestellt.
Der Volksantrag formuliert konkrete Vorschläge, wie Artenschutz und Landwirtschaft miteinander verbunden werden können und war Anfang Mai als erster in der Geschichte des Landes vom Landtag für zulässig erklärt worden. Initiiert wurde er vom Landesverband Erwerbsobstbau, vom Badischen Weinbauverband, vom Landesbauernverband und vom Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband. Ursprünglich war der Volksantrag eine Reaktion der Bauern auf das Bienen-Volksbegehren Im Dezember einigten sich Regierungsvertreter, Bienenfreunde, Naturschützer und Bauernverbände auf alternative Pläne für mehr Artenschutz, die in diesem Jahr im Landtag beschlossen werden sollen.