Stuttgart. Alle Landtagsfraktionen haben sich am Mittwoch im Landtag für das Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes ausgesprochen, das in erster Lesung diskutiert wurde. Laut Innenminister Reinhold Gall (SPD) habe das Notfallsanitätergesetz des Bundes vom 1. Januar 2014 die Anpassung nötig gemacht. Mit diesem Gesetz wurde die Rettungsassistentenausbildung erneuert. Notfallsanitäter haben mehr Kompetenzen bei der medizinischen Versorgung von Patienten als die ehemaligen Rettungsassistenten.
Das Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetztes sei außerdem notwendig, so Gall, da die Zahl chronisch und mehrfach kranker alter Menschen aufgrund des demografischen Wandels steigen werde. Im Wesentlichen sieht es vor, „den Bereichsausschuss als maßgebliches Planungsgremium der Rettungsdienststrukturen in den Landkreisen und Stadtkreisen stärker in die Verantwortung“ zu nehmen, wie es in dem Entwurf heißt.
Die Bereichsausschüsse sollen künftig nicht nur die Hilfsfrist, sondern den gesamten Einsatzablauf - vom Eingang des Notrufs bis zur Übergabe des Patienten an das Krankenhaus - in den Blick nehmen. Die Rechtsaufsicht über die Bereichssauschüsse wird gestärkt. Zudem müssen Notärzte die Einsätze künftig dokumentieren. Darüber hinaus schafft das Gesetz rechtliche Rahmenbedingungen für das Helfer-vor-Ort-System. Dadurch sollen ehrenamtliche Erstelfer rechtlich besser abgesichert werden.
Dieter Hillebrand (CDU) kündigte an, dass seine Partei dem Gesetz zustimmen werde, auch wenn Gall damit „nicht den großen Wurf“ gelandet hätte. Der Grünen-Abgeordnete Wilhelm Halder lobte das „umfassende Qualitätsicherungssystem“, dass das Gesetz vorsehe und hob die standardisierte elektronische Datenerfassung hervor, mit der Notärzte Einsätze dokumentieren sollen. Über die Einigkeit aller Fraktionen freute sich Thomas Funk (SPD). Er nannte das Gesetz einen „beachtlichen Entwurf“. Der FDP-Abgordnete Jochen Haußmann würdigte, dass nicht nur über Hilfsfristen geredet, sondern der gesamte Rettungsablauf in den Blick genommen werde.