Novellierung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetz eingebracht

14.11.2019 
Redaktion
 

STUTTGART. Die Landesregierung hat am Donnerstag das Gesetz zur Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetz und des Landesverfassungsschutzgesetzes in den Landtag eingebracht. In erster Lesung verzichteten die Fraktionen auf eine Aussprache. Stattdessen verwies Landtags-Vizepräsidentin Sabine Kurtz (CDU) den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Innenausschuss.

Das Gesetz soll den weitgehenden Gleichklang zu den Regelungen auf Bundesebene wiederherstellen, da das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes durch das Erste Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 16. Juni 2017 umfassend geändert wurde, heißt es in der Vorlage der Landesregierung.

Gesetz soll grundsätze zum materiellen geheimschutz enthalten

Damit werde zugleich die Feststellung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“ aufgegriffen, dass der Geheimschutz bundesrechtlichen Vorgaben folge und ein Alleingang bei einer Novellierung des Geheimschutzrechts nicht zielführend sei. So werde auch ein einheitliches Sicherheitsniveau aufrechterhalten und eine gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsüberprüfung ermöglicht. Zudem soll das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz zukünftig neben dem personellen Geheim- und Sabotageschutz Grundsätze zum materiellen Geheimschutz enthalten.

Das aus dem Jahr 1996 stammende Landessicherheitsüberprüfungsgesetz wurde bisher nur zweimal geändert: 2005 wurde der vorbeugende personelle Sabotageschutz in Anlehnung an die Rechtslage im Bund aufgenommen, 2018 erfolgten notwendige Korrekturen zu den Änderungen des allgemeinen Datenschutzrechts zum 25. Mai 2018.


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger