Stuttgart. Schutzbedürftige Jesidinnen, die im Rahmen eines Sonderprogramms in Baden-Württemberg aufgenommen worden sind, droht keine Abschiebung. Darauf hat Innenminister Thomas Strobl am Donnerstag in der Fragestunde des Landtags hingewiesen. Sie hätten eine Duldung und ein Bleiberecht, erklärte er.
Baden-Württemberg hatte 2015 und 2016 insgesamt 1000 Menschen aufgenommen, vorwiegend jesidische IS-Opfer und ihre Kinder. Strobl bezog sich auf die Fälle einiger Frauen, die trotz des Abratens des Staatsministeriums einen Asylantrag gestellt hatten, in der Hoffnung, dadurch Familienmitglieder nachholen zu können. Da sie jedoch durch den Asylantrag ihren Schutzstatus verloren, standen Abschiebungen im Raum, zumal eine erneute Aufnahme in das Sonderprogramm nicht möglich ist. Für diese wenigen Einzelfälle traf der Innenminister nun die Entscheidung zur Duldung.