Stuttgart. An diesem Donnerstag haben die Abgeordneten im Landtag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zum Bürgerbeauftragten des Landes diskutiert. Die Opposition will dem Gesetz nicht zustimmen.
Die CDU warf der Landesregierung Misstrauen gegenüber der Polizei und letztlich auch gegenüber Landtagsabgeordneten vor. „Das Gesetz ist eine linke Machenschaft, der wir nicht zustimmen werden“, sagte der Abgeordnete Peter Hauk. Zudem sei der Bürgerbeauftragte teuer und koste mit seinem Team mindestens eine halbe Million Euro im Jahr, schätzte Hauk. Weiter werde der Petitionsausschuss entmachtet.
Auch die FDP will dem Entwurf von Grün-Rot nicht zustimmen. Der Abgeordnete Niko Reith bezeichnete die Einrichtung eines Bürgerbeauftragten als „Trostpflaster“ für die Grüne. Dieses benötigten sie, weil sie sich mit der Kennzeichnungspflicht nicht durchsetzen konnten. Die FDP-Fraktion hält das Gesetz für „völlig überflüssig“. Man sehe dafür keinen Bedarf. „Das Gesetz ist nicht nur schlecht, es ist auch – zurückhaltend gesagt – schlecht gemacht“, sagt Reith.
Für die Grünen ist der Gesetzentwurf allerdings „sehr wichtig“, wie Edith Sitzmann sagte. Mit dem Bürgerbeauftragten stärke man die Bürgergesellschaft in Baden-Württemberg. Es gehe um einen Dialog der Transparenz, des Vertrauens, um eine „Politik der offenen Bürgergesellschaft“. Der Bürgerbeauftragte soll für mehr Transparenz der Verwaltung gegenüber der Bürgerschaft sorgen. Sitzmann warb um die Unterstützung der Opposition – für den Beauftragten „mit Scharnierfunktion zwischen Verwaltung und Bürgerschaft.
Zugleich wies sie auf die positiven Erfahrungen hin, die man damit in Rheinland-Pfalz gemacht habe. Auch gerade was die Funktion als Ansprechpartner für Polizisten angehe. Die scharfe Kritik von CDU und FDP überraschte Sitzmann.
Auch Claus Schmiedel (SPD) wies die Kritik der Opposition zurück. Er verwies ebenfalls auf die positiven Erfahrungen, die man in Rheinland-Pfalz damit gemacht habe. 2014 hätten Bürger 2262 Anliegen an den Bürgerbeauftragten und Beauftragten für die Landespolizei herangetragen. 804 Anliegen hätten sich dadurch erledigt, dass er eine Auskunft gegeben hat. Hunderte Anliegen seien zurückgewiesen worden. 262 konnten geklärt werden. Da habe es einen Befriedungsprozess gegeben. Dies spreche dafür „auch ein niederschwelliges Angebot der Beratung, der Konfliktschlichtung in Baden-Württemberg“ zu schaffen.
Zwischen Juli 2014 bis Juli 2015 gab es in Rheinland-Pfalz, so Schmiedel weiter, mit Blick auf die Polizei 80 Eingaben. Bei der Mehrzahl habe es sich dabei um Anliegen aus der Polizei heraus gehandelt. Und eben nicht um: Bürgerschaft gegen Polizei. „Wir wissen um die Bedeutung des Gewaltmonopols“, sagte Schmiedel vor allem an die CDU gerichtet. „Wir stehen voll und ganz hinter den Sicherheitsbehörden unseres Landes.“
Der Gesetzentwurf wurde an den Innenausschuss und federführend an den ständigen Ausschuss des Landtags zur weiteren Beratung übergeben.