Landtag debattiert Standards im Heimrecht

12.10.2016 
Redaktion
 

Stuttgart. Rainer Hinderer (SPD) verlangte für seine Fraktion Klarheit, ob die grün-schwarze Koalition noch zu dem vorbildlichen Pflegegesetz stehe, das in der vorigen Legislaturperiode von Grün-Rot verabschiedet worden sei: Insbesondere was das Einzelzimmer als Standard angehe. Der Koalitionsvertrag habe ihn beunruhigt, die Antwort des Ministers auf eine Anfrage der SPD dagegen positiv überrascht. Nun erhoffe er sich Eindeutigkeit, was davon gelte.

Thomas Poreski (Grüne) entgegnete, die Haltung der Landesregierung sei „eindeutig und klar“, und schon durch die Antwort des Sozialministers auf die SPD-Anfrage „alle Verdächtigungen und Unterstellungen widerlegt“. Im Änderungsantrag der Regierung gehe es um zusätzliche und neue Aspekte, die vor allem auf geänderte Vorgaben etwa durch Bundesgesetze reagierten.

Patrick Rapp (CDU) bemängelte am Antrag der SPD die „Nichtberücksichtigung der sich ändernden Rahmenbedingungen“. Die CDU wolle die ermessenslenkenden Richtlinien zur Landesbauverordnung auf ihre Tragfähigkeit prüfen, nicht mehr und nicht weniger. Seine Partei habe ja selbst 2001 das Einzelzimmer als Standard für Pflegeheimbewohner postuliert; aber nun „verschließen wir uns nicht dem Anliegen der Träger, dies nochmals zu evaluieren“. Man sehe mit Blick auf Bestandsbauten und besonders komplexe Bauten diesen „Prüfungsauftrag als Chance, solchen Einrichtungen eine Chancen zu geben“.

Heinrich Kuhn (AfD) unterstützte den Änderungsantrag. Dieser biete „einen Spielraum für die Betreiber“. Ein Problem für die Träger, oft Kommunen, seien allerdings die aufgrund gestiegener Standards ebenfalls gestiegenen Preise, Er forderte er die Landesregierung auf, „ die von ihr veranlassten höheren Lasten mitzutragen“.

Jochen Haußmann (FDP) erinnerte an die Anstrengungen, die in Baden-Württemberg in den vergangenen 20 Jahren unternommen worden seien, um genug Pflegeplätze aufzubauen. Das sei eine enorme Kraftanstrengung und maßgeblich eine Leistung von  CDU-FDP-Koalitionen gewesen. Angesichts eines laut aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamts künftig weiter und stark steigenden Bedarfs an Heimplätzen empfahl er, mit Blick auf die vielen privaten Betreiber „all denjenigen Verlässlichkeit zu bieten, die hier Millionen investiert haben; dafür steht die FDP“. Angesichts des erwarteten Anstiegs des Bedarfs forderte Haußmann, keine existierenden Pflegeheime im Bestand zu gefährden; sie würden gebraucht.

Sozialminister Manne Lucha (Grüne) zitierte den Titel der von der SPD beantragten Debatte, „Standards und Schutznormen in Heimen nicht zur Disposition stellen“ und versicherte, das tue auch niemand. „Schutz und Selbstbestimmung“ seien beim Heimrecht die beiden entscheidenden Grundprinzipien – allerdings „manchmal auch gegenläufigen Vorstellungen“.


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Titelbild Staatsanzeiger