Stuttgart. Mit dem Stimmen der grün-roten Koalition hat der Landtag am Mittwoch-Nachmittag dem Gesetzesentwurf zum Schutz des Dauergrünlandes in zweiter Lesung zugestimmt. Es geht dabei um ein Umbruchverbot für Landwirte: Sie dürfen vorerst bis 2015 nicht mehr Wiesen in Ackerland umwandeln — wobei es ebenfalls Ausnahmeregelungen geben wird.
Vor wenigen Tagen hatte die Opposition die Regierung aufgefordert, das geplante Gesetz zum Schutz des Grünlands zurückzunehmen. Dauergrünland schützt den Boden als eine der wichtigsten Produktionsgrundlagen der Landwirtschaft und ist Lebensraum zahlreicher heimischer Tiere und Pflanzen.
Das Gesetzt beinhaltet außerdem eine Genehmigungspflicht für die Entwässerung von Dauergrünland. Es soll rückwirkend ab dem 1. Juli gelten, wobei noch kein endgültiger Termin festgelegt sei. Bei der Koalition standen vor allem Klimaschutzziele im Mittelpunkt ihrer Überlegungen. Arten-, Boden- und Gewässerschutz spielten ebenfalls eine wesentliche Rolle. „Mit dem Erhalt des Grünlands tragen wir ganz konkret zum Klimaschutz bei“, sagte Umweltminister Alexander Bonde (Grüne). In einer früheren Debatte, hatte Martin Hahn (Grüne) angemahnt, der „Vermaisung“ von Grünflächen müsse entgegen gewirkt werden. Unter anderem durch die vermehrte Nutzung von Biogasanlagen nahm die Maiserzeugung in den letzten Monaten rapide zu. Dieser fördert die Erosion und zerstört die Bodenfruchtbarkeit und biete bloß wenigen Organismen Lebensraum.
Umweltminister Bonde betonte die Vorbild- und Spitzenfunktion Baden-Württembergs bundesweit und die der Industriestaaten insgesamt für den weltweiten Klimaschutz. Da Grünflächen auf natürliche Weise CO² speichern, werde der Treibhauseffekt abgemildert. Für einen aktiven und vorbildlichen Klimaschutz sei das ordnungspolitische Eingreifen der Landesregierung notwendig. Man könnte nicht allein Klimaschutz einfordern, man müsse auch liefern, was die Landesregierung mit diesem Gesetz tue.
Unterstützt wurde der Minister dabei vom SPD-Abgeordneten Alfred Winkler. Beide widersprachen dem Vorwurf von Seiten der CDU- und FDP-Fraktion, die Landwirte durch diesen Gesetzesentwurf zu diskriminieren. Winkler sprach von Vor- und Nachteilen für die Landwirte, die regional unterschiedlich ausfielen. Denn landesweit gäbe es Unterschiede bei der Größe und Anzahl der Umwandlungen von Grün- in Ackerflächen. Winkler kam zu dem Schluss, dass das Gesetz für die Landwirte erträglich sei.
Genau das Gegenteil behaupteten der CDU-Abgeordnete Karl Rombach und der FDP-Politiker Friedrich Bullinger. Beide Fraktionen stimmten dem Gesetzesentwurf nicht zu. Rombach warf der Koalition vor, die Bauern als Klimakiller zu verunglimpfen. Der Entwurf der Landesregierung werde sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Landwirte auswirken und Handlungsspielräume einengen. Der Vorschlag untergrabe das Vertrauen der Bauern in die Politik und sei eigentumsfeindlich, greife zu sehr in den Betreib der Landwirte ein und führe in eine Sackgasse.
Das rückwirkende Inkrafttreten des Gesetzes quittierte die CDU mit dem Vorwurf, der Gesetzesentwurf sei praxisfremd und kaum praktikabel. Der Vorschlag sei erbärmlich, zumal andere Bundesländer deutlich höhere Quoten beim Verlust von Gründlandflächen zu verzeichnen hätten, darunter rot-grün-geführte Länder wie Nordrhein-Westfalen.
Diesen Vorwurf konterte Markus Rösler (Grüne) indem er darauf hinwies, dass viele Bauern froh über den Gesetzesentwurf wären. Sein Parteikollege Bonde äußerte sich ähnlich: „Wir wollen den Grünlandschutz mit der Landwirtschaft gestalten und nicht gegen sie. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Ausnahme- und Übergangsregelungen vermeiden unverhältnismäßige Belastungen der Eigentümer.“ Rösler warf der Opposition vor, selbst keine konstruktiven Vorschläge in die Debatte eingebracht zu haben, die einen Trend gegen den Verlust von Grünland bewirken könnten. Das vorerst bis 2015 befristete Umbruchverbot sei daher richtig.