Rechtssicherheit für Justizwachtmeisterdienst in Reichweite

06.03.2013 
Redaktion
 

STUTTGART. Mit der Zustimmung aller Fraktionen hat der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Befugnisse des Justizwachtmeisterdiensts (Justizwachtmeisterbefugnissegesetz – JWBG) an diesem Mittwoch die erste Lesung im Landtag passiert und wird somit dem ständigen Ausschuss des Landtags zur weiteren Beratung vorgelegt.

Mit dem Gesetz soll die tägliche Arbeit der Bediensteten in Gerichten und Staatsanwaltschaften oder beim Gefangenentransport erstmals auf eine umfassende rechtliche Grundlage gestellt und gleichzeitig die Sicherheit sowohl für die Bediensteten selbst als auch für alle von dieser Arbeit Betroffenen erhöht werden.  

Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) begründete die Notwendigkeit des Gesetzes mit den zunehmenden Gewalttaten gegen Polizei und Justizangehörige. „In Gerichten und Staatsanwaltschaften kommt es täglich zu gefährlichen Situationen und Bedrohungen“, sagte Stickelberger. Den Angehörigen des Justizwachtmeisterdienstes komme eine zentrale Funktion in der Sicherheitsarchitektur der Justiz zu. Um dieser gerecht zu werden, habe das Justizministerium nicht allein das Gesetz vorgelegt, sondern sich darum bemüht, dass 50 zusätzliche Stellen geschaffen und Mittel für neue Technologien sowie eine Neuausrichtung von Aus- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden.

Entwurf benennt Situationen, in die Justizwachmeister kommen können

„Dem Justizwachtmeisterdienst muss eine klare Rechtslage zugewiesen werden“, so Stickelberger. „Die gibt es bis jetzt noch nicht, in manchen Bereichen ist die Grundlage sogar Gewohnheitsrecht.“ Der Entwurf benenne im Wesentlichen alle Situationen, in die Justizwachstmeister kommen können, nicht bloß abstrakt, sondern hinsichtlich einer konkreten Gefährdung.

Zudem werde die Grundausbildung für Justizwachtmeister grundlegend neu gestaltet; dazu gehöre auch die Ausbildung im Umgang etwa mit Terroristen oder gewaltbereiten Angehörigen von Rockerbanden. „Wir wollen aus unseren Gerichten keine Festungen machen“, sagte Stickelberger, „aber wir beugen der Unsicherheit über die Reichweite der Befugnisse der Justizwachtmeister vor.“  

CDU-Abgeordneter weist auf Nachbesserungsbedarf hin

„Dieses Gesetz brauchen wir“, sagte für die CDU der Abgeordnete Karl Zimmermann und sagte die Zustimmung der CDU-Fraktion zu. Der Dienst benötige polizeirechtliche Befugnisse, beispielsweise beim Festnahmerecht, bei der Feststellung von Personalien oder bei der Gefangenenbehandlung. Zimmermann wies allerdings auf einen Nachbesserungsbedarf hin, das der Gesetzentwurf lediglich die Befugnisse innerhalb von Gebäuden abdecke.  

„Es kann keine hundertprozentige Sicherheit geben, aber eine größtmögliche Sicherheit“, sagte der Grünen-Abgeordnete Jürgen Filius, der den Gesetzentwurf als notwendig, kurz, aber eindeutig lobte. „Es wurde alles gemacht, um den Beschäftigten Sicherheit zu gewährleisten.“ Die damit verbundene Stellenschaffung sei zudem in Zeiten knapper Haushaltskassen keine Selbstverständlichkeit.

„Der Justizwachtmeisterdienst läuft immer Gefahr, nicht genügend beachtet zu werden“

Auch der SPD-Abgeordnete Ernst Kopp nannte den Gesetzentwurf einen wichtigen Baustein für die Verbesserung der Sicherheit. „Die Justizwachtmeister leisten einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit unseres Landes.“  

Für die FDP-Fraktion sagte Ulrich Goll ebenfalls Unterstützung zu. „Der Justizwachtmeisterdienst läuft immer Gefahr, nicht genügend beachtet zu werden“, sagte Goll. Im Alltag, zum Beispiel im Familienrecht, komme es in Gerichten immer wieder zu explosiven Situationen. „Da beneidet man niemanden.“


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Titelbild Staatsanzeiger