Stuttgart. Junge unbegleitete Flüchtlinge, die wiederholt straffällig werden, sind an diesem Mittwoch das Thema einer Landtagsdebatte. Im Südwesten klagt etwa die Stadt Mannheim über eine Gruppe meist Minderjähriger, die immer wieder kriminell auffallen. Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) hatte deshalb per Brief die Unterstützung des Landes gefordert.
Im Zuge dieser Debatte geht es auch um die Frage, wie das Alter von jungen Flüchtlingen festgestellt werden soll, wenn diese keine Dokumente vorweisen können. CDU-Politiker fordern, dass bei Flüchtlingen, die sich einer Mitwirkung bei der Altersfeststellung verweigern, die Volljährigkeit angenommen wird. Dann müsste künftig ein Flüchtling selbst den Nachweis erbringen, falls er darauf besteht, minderjährig zu sein.
Vom Alter hängt viel ab: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge brauchen einen Vormund. Sie leben nicht in Sammelunterkünften, sondern in Familien oder Wohngruppen. Eine Abschiebung ist schwierig. Auch für die Frage der Strafmündigkeit ist das Alter wichtig.