Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts verabschiedet. Er stimmte der Novelle des Landeshochschulrechts in zweiter Lesung mehrheitlich zu. Grund für die Änderung des Hochschulrechts war ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom Herbst 2016.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes erhalten die Doktoranden im Land einen eigenen Status, erhalten ein Stimmrecht in den Gremien, wie im Senat der Hochschule, und bleiben immatrikuliert. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) machte auf das bundesweite Novum aufmerksam. Den Doktoranden werde durch einen eigenen Gruppenstatus mehr Sichtbarkeit und Einfluss verliehen.
Folglich wird sich auch die Zusammensetzung des Senats verändern. Es solle mehr Wahlmitglieder und weniger Mitglieder qua Amt geben, so Bauer. „Obwohl die Mehrheit der Professoren gesichert sein wird, werden künftig in aller Regel weniger Professoren im Senat vertreten sein.“
Absolventen der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) sollen künftig die Möglichkeit erhalten zu promovieren, indem Professoren der HAW an die Fakultät einer Universität assoziiert werden.
Auch Unternehmensgründungen sollen durch das Gesetz erleichtert werden. Gründer, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben, sollen künftig die Einrichtungen der Hochschulen bis zu drei Jahre nutzen können. Die Landesregierung ermutige Gründeraktivitäten, denn dadurch verbessere sich die Rechtssicherheit für alle Beteiligten, so Bauer.
Rektoren sollen laut dem neuen Gesetz auch weiterhin stark und entscheidungsfähig bleiben. Sabine Kurtz (CDU) wies auf die besondere Rolle der Professorenschaft hin: „Wir erhöhen ihr Geweicht in den Senaten. Sie werden dort künftig mit Stimmenmehrheit vertreten sein“. Gegen ihre Stimmen könne künftig kein Rektoratsmitglied mehr gewählt werden. Zugleich wird es künftig möglich sein, dass die Professoren den Rektor abwählen können, wenn auch mit hohen Hürden. Mit dem Instrument der Urabwahl stärke man den Grundsatz der Wissenschaftsfreiheit der Professoren, so Bauer.
Hintergrund hierfür ist eine entsprechende Äußerung des Verfassungsgerichtshofs. Das Gericht monierte den geringen Einfluss der Professoren auf Wahl und Abwahl von Rektoratsmitgliedern. Dadurch sei die Wissenschaftsfreiheit gefährdet.
Die Rechte der Verfassten Studierendenschaften waren ein Streitthema zwischen Opposition und Regierung. In dem Gesetz wird das allgemeinpolitische Mandat gestrichen. Das hochschulpolitische Mandat bleibt. Alexander Salomon (Grüne) begründet das mit der Tatsache, dass die Verfasste Studierendenschaft nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein allgemeines Mandat hätte. Es gäbe keine Eingrenzungen und auch keine Einschnitte in die Rechte der Verfassten Studierendenschaften.
Gabi Rolland (SPD) kritisiert, man würden den Studierenden die politische Stimme wegnehmen. „Bisher wurde das politische Mandat weitgehend rechtskonform ausgeübt“, sagte sie. In der Praxis gäbe es überhaupt kein Problem.
Auch Nico Weinmann (FDP) bedauert die Streichung des politischen Mandats. Er wirft der Regierung Wortbruch vor, denn sie hätte sich im Koalitionsvertrag für eine Verfasste Studierendenschaft mit einem hochschulpolitischen Mandat ausgesprochen.
Stefan Räpple (AfD) hingegen begrüßt die Streichung des politischen Mandats. Die Studierenden sollen sich nur mit der Frage beschäftigen, wie sie die Hochschule voranbringe könne. Aber es dürfe keine politische Indoktrination der jungen Leute an den Hochschulen geschehen.
Das Gesetz tritt noch im März in Kraft.