Stuttgart. Die von der grün-roten Landesregierung 2011 vereinbarte Aufhebung des Freiwilligen Polizeidienstes in Baden-Württemberg ist vom Tisch. Dieser Beschluss sei aufgehoben, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) in der Regierungsbefragung am Mittwoch im Landtag.
Der Freiwillige Polizeidienst ergänze seit mehr als 50 Jahren die sichtbare Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum und stärke das Sicherheitsgefühl der Bürger. Zudem bildeten die die freiwilligen Polizisten eine Brücke zwischen der Gesellschaft und der staatlichen Institution. Sein Ministerium arbeite derzeit an einer Reform des Freiwilligen Polizeidienstes, ein „finales Konzept liegt noch nicht vor“, erklärte Strobl.
Der Freiwillige Polizeidienst werde jedoch unverändert und erfolgreich fortgesetzt, wobei die Betroffenen auch über die Altersgrenze hinaus freiwillig Dienst tun könnten. Der Freiwillige Polizeidienst sei vergleichbar mit den Diensten bei der Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk und eine „moderne Art der Industriespionage“; denn die Betroffenen würden ihr im Hauptberuf erworbenes Wissen kostenfrei für staatliche Aufgaben bei der Polizei zur Verfügung stellen. Das finanzielle Niveau für den Freiwilligen Polizeidienst sei unverändert; für die 673 Stellen im Land stehen 544 000 Euro im Etat.