Anträge auf Digitalpakt-Zuschüsse ab der Sommerpause möglich

17.07.2019 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Landesregierung will in der Sommerpause den Startschuss für die Beantragung von Mitteln aus dem Digitalpakt Schule geben. Dies kündigte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Mittwoch in der Regierungsbefragung im Landtag an.

Derzeit arbeite ihr Ministerium noch einer Vorschrift für das Antragsverfahren. Zuschussberechtigt sind die Träger öffentlicher und privater Schulen sowie Schulen des Gesundheitswesens. Schwerpunkt soll nach Angaben von Eisenmann die Förderung nachhaltiger Infrastruktur sein; aber auch WLAN, Surferlösungen und – finanziell begrenzt – das Beschaffen von Geräten ist zuschussfähig. Auch bereits begonnene Investitionen können gefördert werden. Basis sei die Schülerzahl. Auf die Schulträger entfällt ein Eigenanteil von 20 Prozent der Kosten. Sie können sich für ihre Entwicklungspläne Hilfe beim Landesmedienzentrum beziehungsweise den Kreismedienzentren holen.

Bund gibt fünf Milliarden Euro über fünf Jahre

Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren bis 2022 insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung, davon in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro. Aufgrund des Charakters der Bundesmittel als Finanzhilfen bringen die Länder zusätzlich einen finanziellen Eigenanteil ein. Zusammengenommen stehen dann insgesamt mindestens 5,5 Milliarden Euro bereit.

Auf Baden-Württemberg entfallen rund 650 Millionen Euro. Rein rechnerisch bedeutet dies für jeden Schulstandort in Baden-Württemberg im Durchschnitt einen Betrag von 125 000 Euro oder umgerechnet auf die Schülerinnen und Schüler eine Summe von 430 Euro pro Schüler.

Eisenmann bedauerte, dass der Bund die Mittel nicht verstetigt hat. Das Land stellt 150 Millionen Euro zur Verfügung, von denen 75 Millionen bereits an die Kommunen geflossen seien, sagte die Ministerin. Sanierungen fallen nicht unter den Digitalpakt. Diese seien kommunale Aufgabe.

Bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik

Mit dem Digitalpakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Damit startete der Digitalpakt am 17. Mai 2019. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den Digitalpakt Schule geschaffen. Die neue Vorschrift ist seit 4. April 2019 in Kraft. Finanziert wird der Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 geschaffen wurde.


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