FDP will Spekulationsverbot in der Gemeindeordnung

28.03.2012 
Redaktion
 
Foto: Landtag von Baden-Württemberg

Stuttgart. Die Liberalen im Landtag wollen in der Gemeindeordnung ein Verbot von spekulativen Finanzgeschäften festschreiben.Doch nicht alle Fraktionen im Landtag befürworten den Vorschlag.

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke kündigte an diesem Mittwoch an, dass seine Fraktion eine Ergänzung des Paragrafen 77, Absatz 2, der Gemeindeordnung um den Satz „Spekulative Finanzgeschäfte sind verboten“ beantragen werde. Sachsen habe ein solches Verbot auf den Weg gebracht.

Sprecher der drei anderen Fraktionen und Innenminister Reinhold Gall (SPD) sprachen sich gegen eine solche Initiative aus. Man könne auf eine Neuregelung verzichten, das Spekulationsverbot bestehe heute schon, erklärte Gall. In Baden-Württemberg gebe es lediglich wenige Einzelfälle, bei denen Kommunen durch Derivate-Geschäfte gegen bestehende Gesetze verstoßen hätten.         

Rülke: Pforzheim hat 57 Millionen Euro verloren

Rülke verwies auf den Fall Pforzheim; die Stadt habe 57 Millionen Euro durch solche Geschäfte verloren. Der bundesweite Schaden für die Kommunen werde auf mehr als eine Milliarde Euro geschätzt. Bislang seien den Kommunen lediglich ganz allgemein Spekulationsgeschäfte untersagt. „Finanzgeschäfte, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, müssen klipp und klar verboten werden“, forderte er. Er sprach sich für eine Verordnungsermächtigung zur Kontrolle aus, die bei den Regierungspräsidien anzusiedeln sind. Eine Verschärfung der Bestimmungen in der Gemeindeordnung habe auch einen „abschreckenden Effekt“ für die Banken.         

Karl Klein (CDU) wies den Antrag zurück. „Derivate stehen bei den baden-württembergischen Gemeinden nicht zur Diskussion“, sagte der Bürgermeister von Mühlhausen. Das Land habe bereits ein striktes Spekulationsverbot in der Gemeinde- und in der Haushaltsordnung. In Baden-Württemberg werde mit Steuergeldern nicht spekuliert. Die Kommunalen Spitzenverbände hätten Musteranweisungen. „Wer sich daran hält, hat keine Probleme“, folgerte Klein.         

Grüne und SPD: Rechtsrahmen ausreichend

Auch Andreas Schwarz (Grüne) hält die Bestimmungen von Paragraf 2 und der Paragrafen 87 und 88 der Gemeindeordnung als Rechtsrahmen für ausreichend. Deshalb sei keine Verschärfung notwendig. Zudem gewährleiste die Gemeindeprüfungsanstalt die Kontrolle. Zum Fall der Stadt Pforzheim warf Schwarz der früheren Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP), in deren Amtszeit die Derivategeschäfte fielen, fehlenden Sachverstand vor.         

Nach Ansicht von Walter eiler (SPD) sind die Kommunen zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. „Spekulationsverbote sind und waren verboten“, sagte der Bürgermeister von Waghäusel. Er empfahl seinen Kollegen in den Kommunen, die Hände wegzulassen von „Dingen, bei denen man sich nicht auskennt“.    


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