Grabsteine aus Kinderarbeit verboten

20.06.2012 
Redaktion
 

Stuttgart. Grabsteine von ausbeuterischer Kinderarbeit, wie sie in Asien hergestellt werden, sollen künftig auf Friedhöfen in Baden-Württemberg verboten sein. Einstimmig änderte deshalb heute der Stuttgarter Landtag das Bestattungsgesetz, um eine Rechtsgrundlage für die Städte und Gemeinden zu schaffen, mit der in Friedhofssatzungen und Polizeiverordnungen die Verwendung von Grabsteinen und Grabeinfassungen aus Kinderarbeit ausgeschlossen werden kann. Die Sozialministerin reagierte erfreut. „Wir gehen endlich gegen Kinderarbeit vor“, sagte Katrin Altpeter (SPD) in der Debatte.

In Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland gibt es ähnliche Gesetze. 42 Kommunen im Südwesten, darunter Freiburg, Baden-Baden, Stuttgart, Heilbronn und Tübingen, haben sich bereits jetzt verpflichtet, auf Grabsteine aus Kinderarbeit zu verzichten. Nun können Steine, die aus fairem Handel stammen, von den Kommunen in der Satzung festgeschrieben werden.

„Wir wollen die ausbeuterische Kinderarbeit vermeiden und verhindern“, sagte Werner Raab (CDU) in der Debatte. Dies sei das Ziel aller im Parlament vertretenen Fraktionen. Durch das Gesetz könnten Dumpingangebote aus China und Indien für Produkte mit Kinderarbeit verboten werden, erklärte Manfred Lucha. Der Grünen-Abgeordnete sieht dadurch auch bessere Chancen für heimische Produkte im Wettbewerb. Experten schätzen, dass die Steine aus Asien bis zu 70 Prozent billiger angeboten werden als heimische Produkte.

Rainer Hinderer (SPD) sieht im Änderungsgesetz einen „Impuls“ in die richtige Richtung, denn „wir geben damit den Kommunen ein Signal“. Schätzungen zufolge kommen heute 30 bis 60 Prozent aller in Deutschland verwendeten Grabsteine aus den asiatischen Steinbrüchen, wo Kinder ohne Schutz vor Lärm, Erschütterungen und Staub arbeiten. Deshalb steht auch für Jochen Haußmann (FDP) fest, dass „wir in Baden-Württemberg keine Steine aus ausbeuterischer Kinderarbeit haben wollen“.


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Titelbild Staatsanzeiger