Gesetz über verfasste Studierendenschaft und akademische Weiterbildung verabschiedet

27.06.2012 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Landtag hat an diesem Mittwoch das Gesetz zur Einführung einer verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung in zweiter Lesung verabschiedet. Abgeordnete von FDP und CDU hatten bereits in der Debatte angekündigt, dass sie zwar dem Teil zur akademischen Weiterbildung zustimmen werden, nicht jedoch der verfassten Studierendenschaft. 

Dietrich Birk (CDU) krisiterte, dass eine verfasste Studierendenschaft nicht den Bedürfnissen der Studierenden entspreche. Diese wollten in Studienfragen gehört werden und zügig studieren. Die Studierenden in Baden-Württemberg würden mit einem Gesetz zwangsbeglückt, dass gar nicht benötigt werde. Er regte ein individuelles Ausstiegsrecht für Studierende aus der verfassten Studierendenschaft an. Außerdem forderte er ein Quorum von 25 Prozent für die Einführung einer verfassten Studierendenschaft an einer Hochschule. Timm Kern (FDP) regte ein Zustimmungquorum von zehn Prozent an. Der FDP-Politiker bemängelte, dass eine verfasste Studierendenschaft an einer Hochschule selbst dann eingeführt werden müsse, wenn von Seiten der Studierenden keinerlei Interesse an einer Selbstverwaltung bestehe. Er befürchtet außerdem erheblichen bürokratischen Aufwand und Mehrkosten für Hochschulen und Studierende.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) verteidigte das Gesetz. Nach mehr als 30 Jahren seit der Abschaffung der verfassten Studierendenschaft in Baden-Württemberg würden die Studierenden wieder eine starke Stimme an den Hochschulen erhalten. Sie warf der Opposition vor, die verfasste Studierendenschaft zwar abgeschafft zu haben, aber in 30 Jahren keine andere Form der Mitbestimmung eingeführt zu haben.

Die verfasste Studierendenschaft sei kein Verein. Vielmehr seien die Studierenden qua Status Mitglied. Ein individuelles Ausstiegsrecht wie von der CDU vorgesehen passe nicht dazu. Sie wies auch darauf hin, dass ein Quorum von Seiten der Studierenden nicht erwünscht gewesen sei. Auch die Kritik an den Kosten konnte Bauer nicht nachvollziehen. Die Hochschulen zahlten heute jährlich 1,3 Milliarden Euro für Strukturen, die die Studierenden zur Mitbestimmung entwickelt hätten. „Ich glaube nicht, dass die verfasste Studierendenschaft teurer wird", sagte Bauer. Auch der Aufwand werde sinken, da die Hochschulen künftig bloß noch eine Rechtsaufsicht hätten.

Unterstützung erhielt die Ministerin von Grünen und SPD. „Wir wissen, dass die CDU die verfasste Studierendenschaft ablehnt. Aber Sie würden ihr auch nicht zustimmen, wenn wir Ihren Anträgen folgen würden“, sagte Alexander Salomon (Grüne) an die Adresse Birks. Und er versprach: „Eine weichgespülte verfasste Studierendenschaft wird es mit uns nicht geben.“

Johannes Stober (SPD) betonte, dass die Studierenden sich künftig zu allen Dingen äußern könnten, die mit ihrem Studium zu tun hätten. Dazu gehöre beispielsweise auch das Hochschulticket. „Wir sind auch einem äußerst guten Weg. Die Studierenden sind motiviert dabei, ihre Satzungen zu entwickeln“, so Stober.

Neben der Einführung der verfassten Studierendenschaft bringt das Gesetz auch Änderungen bei der akademischen Weiterbildung mit sich. Dazu gehört beispielsweise das Teilzeitstudium, auch können Leistungspunkte für Kontaktstudien auf ein späteres Hochschulstudium angerechnet werden. Die Beweislast bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit von Leistungen wird auf die Hochschule verlagert. Auch bietet das Gesetz die Möglichkeit, Hochschullehrer angemessen zu vergüten. „Wenn wir den Bologna-Prozess ernst nehmen, müssen wir dafür sorgen, dass Hochschulen entsprechende Angebote bei der Weiterbildung machen können“, sagte Bauer.


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