Gesetz zur Gleichstellung Homosexueller im öffentlichen Dienst verabschiedet

18.07.2012 
Redaktion
 
Besoldung und Versorgung

Stuttgart. Das Gesetz zur Einbeziehung von Lebenspartnerschaften in ehebezogene Regelungen des öffentlichen Dienstrechts sowie Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes mit ähnlicher Zielrichtung wurde mit großer Mehrheit angenommen. Einige wenige CDU-Abgeordnete stimmten dagegen.

Reinhard Löffler (CDU) empfahl seiner Fraktion, trotz gewisser Vorbehalte dem Geseztentwurf der Regierung zuzustimmen.  

Charlotte Schneidewind-Hartnagel (Grüne) warf der Opposition vor, obwohl die Dienstrechtsreform in die Zeit ihrer Regierungsverantwortung fiel, habe sie die Gleichstellung schwuler und lesbischer Angestellt versäumt.  

Nikolaos Sakellariou (SPD) betonte, das 2006 als Jahr für die rückwirkende Geltung der Besserstellung sei „ein kluges Datum“. Denn erst ab dieser Zeit habe das Land Baden-Württemberg die Möglichkeit gehabt, dass Gesetz eigenständig zu ändern.

Laut  Hans-Ulrich Rülke (FDP) ist der Gesetzentwurf gegenüber dem Änderungsvorschlag der FDP zwar bloß die „zweitbeste Lösung“. Doch auch dieses Gesetz trage seine Fraktion mit, da „es höchste Zeit sei, „diese Form der Diskriminierung zu beenden“.

Ingo Rust (SPD), Staatssekretär im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dankte im Namen der Landesregierung „für die offensichtliche große Einigkeit im Haus“. Das Gesetz wurde mit einigen wenigen Gegenstimmen in Reihen der CDU angenommen.


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Titelbild Staatsanzeiger