Sammlungen müssen nicht mehr genehmigt werden

08.11.2012 
Redaktion
 

Stuttgart. Wer an Wohnungstüren oder auf den Straßen Geld sammeln will, muss sich dies künftig nicht mehr genehmigen lassen. Der Landtag hob am Mittwoch in zweiter Lesung einstimmig das aus dem Jahre 1969 stammende Sammlungsgesetz auf. Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) begründete die Aufhebung des Gesetzes mit der "wesentlichen Veränderung" des Spendenmarkts.

"Das Sammlungsgesetz konnte nur noch einen kleinen Teil des Spendenmarkts regulieren", sagte die Ministerin. Auch der Schutz der Bevölkerung vor Betrügereien und unseriösen Sammlungsveranstaltern könne das Gesetz heute kaum noch erfüllen. Zwölf der 16 Bundesländer haben das Sammlungsgesetz bereits abgeschafft.

Wilfried Klenk (CDU) verband die Zustimmung seiner Fraktion mit der Bitte, die Regierung solle künftig Problemfälle bei Spenden öffentlich machen. Die Information über seriöse und unseriöse Organisationen via Internet sei gerade für manche ältere Menschen sehr schwierig bis unmöglich. Er bat die Regierung, künftig Problemfälle öffentlich zu machen.

Auch Manfred Lucha (Grüne) war für die Aufhebung. Anders als in den 1960er-Jahren hätten Haussammlungen nicht mehr den Stellenwert. Auch die vielen Kleinspenden seien heute selten. "Die Not wird nicht kleiner. Wir brauchen mehr denn je den Aufbruch für die Wohlfahrtsverbände", sagte Lucha. Außerdem könnten sich die Bürger am DZI-Spendensiegel orientieren.

Der gute Name einer Organisation reiche aus, sagte Rainer Hinderer (SPD). Er verwies darauf, dass mittels Sammlungsgesetz schon bisher nicht Betrügereien hätten verhindert oder Verfolgt werden können. Für Jochen Haußmann (FDP) ist die Abschaffung des Gesetzes ein Schritt zur Entbürokratisierung und zur Entlastung der Regierungspräsidien.

Ministerin Altpeter betonte, die Bürger sollen in Zukunft frei und eigenverantwortlich entscheiden, ob und welcher Organisation sie eine Spende geben wollen. Sie ist davon überzeugt, dass die gemeinnützigen Sammlungsveranstalter wie Caritas, Diakonisches Werk, Rotes Kreuz und Paritätischer Wohlfahrtsverband auch künftig erfolgreich sammeln werden. Gegen betrügerische Veranstalter stünden wie bisher die Sanktionen des Strafrechts zur Verfügung.


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