Änderungen im Justizkosten- und Polizeigesetz beschlossen

28.11.2012 
Redaktion
 

Stuttgart. Neben den Mehreinnahmen bei den Steuern kann das Land auch mit einem höheren Ertrag bei den Gebühren rechnen. Durch die vom Landtag am Mittwoch einstimmig beschlossene Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Polizeigesetzes werden dem Finanzminister rund acht Millionen Euro mehr in die Kassen gespült.

Die Anpassung sei überfällig, letztmals seien die Gebühren für die Einsicht in die Schuldnerverzeichnisse vor 20 Jahren festgesetz worden, berichtete Justizminister Rainer Stickelberger (SPD). Auch durch die Erhöhung der Gebühren für richterliche Entscheidungen in Angelegenheiten des Polizeigewahrsams sei mit Mehreinnahmen von bis zu 46 000 Euro jährlich zu rechnen.

Nachdem der Ständige Ausschuss ohne Aussprache einstimmig beschlossen hatte, dem Plenum die Zustimmung zum Gesetzentwurf zu empfehlen, gab es in der zweiten Lesung nur kurze Redebeiträge. Günther-Martin Pauli (CDU), Jürgen Filius (Grüne), Andreas Stoch (SPD) und Ulrich Goll (FDP) wiesen auf die "harmonische Grundstimmung" hin und betonten die Verwaltungsvereinfachung durch die Gesetzesänderung, die am 1. Januar 2013 wirksam werden wird. Durch das Gesetz werden die nach Landesrecht geregelten Schuldnerverzeichnisgebühren an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Außerdem kann das Schuldnerverzeichnis künftig über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen werden.

Nach Angaben des Justizministeriums werden Unternehmen und Privatpersonen, die über das Vollstreckungsportal der Länder Einsicht in das elektronische Schuldnerverzeichnis nehmen möchten, werden künftig mit moderaten Einsichts- bzw. Abrufgebühren belastet. Im Gegenzug profitieren sie jedoch davon, dass Schuldnerverzeichnisdaten künftig zentral über das Internet abrufbar sind und Schuldnerverzeichnisauskünfte nicht mehr bei den einzelnen Amtsgerichten eingeholt werden müssen.


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Titelbild Staatsanzeiger