Landtag regelt Befugnisse der Justizwachtmeister

10.04.2013 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 
Gesetz

Stuttgart. Mit dem sperrigen Begriff tue man sich schwer, die Umsetzung sei jedoch leicht - so kommentierte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) am Mittwoch die Entscheidung des Stuttgarter Landtags, die Befugnisse der Justizwachtmeister an Gerichten und Staatsanwaltschaften erstmals rechtsstaatlich zu regeln.

Einstimmig votierten die Abgeordneten aller vier Fraktionen in zweiter Lesung für das Gesetz über die Befugnisse des Justizwachtmeisterdienstes (Justizwachtmeisterbefugnissegesetz - JWBG). Justizwachtmeister erhalten damit bewährte polizeiliche Befugnisse wie Personenfeststellung, Platzverweis, Gewahrsam, Durchsuchung von Personen und Sachen, Sicherstellung und Beschlagnahme sowie, gegenüber Gefangenen, besondere Sicherungsmaßnahmen und ein Festnahmerecht im Falle eines Fluchtversuches. Der Justizwachtmeister ist auch zur Anwendung von Ersatzvornahme und unmittelbarem Zwang befugt.

Karl Zimmermann (CDU), Jürgen Filius (Grüne), Ernst Kopp (SPD) und Ulrich Goll (FDP) begrüßten in kurzen Redebeiträgen das Gesetz und würdigten dessen Klarheit. Das Gesetz sei ein Fortschritt, lobte Goll. Es schaffe erstmals "einheitliche Befugnisse" (Kopp). Filius würdigte das "übersichtliche Gesamtwerk" und Zimmermann die "Einigkeit" aller Fraktionen.

Justizminister Stickelberger ist froh, dass die Justizwachtmeister nun auf "solider staatsrechtlicher Grundlage" ihren Dienst versehen können. Schließlich nehmen sie das Haurecht in Gerichten und bei Staatsanwaltschaften wahr.


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