Kirchensteuergesetz wird geändert

24.07.2014 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Landesregierung hat am Donnerstag die Novelle des Kirchensteuergesetzes in den Landtag eingebracht. Ohne Aussprache wurde in erster Lesung der Änderungsentwurf in den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft verwiesen. Es sichert den Religionsgemeinschaften das Kirchensteueraufkommen. Zugleich ist es ein Beitrag zum Bürokratieabbau.

Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Einführung eines automatisierten Verfahrens für den Kirchensteuerabzug bei abgeltend besteuerten Kapitalerträgen vom 1. Januar 2015 an. Die abzugsverpflichteten Banken und Versicherungen werden über die Zugehörigkeit ihrer Kunden zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft informiert, so dass ohne Mithilfe der Kunden die Kirchensteuer auf Kapitalerträge abgeführt werden kann. Mit dem Gesetz wird dieses an bundesrechtliche Vorgaben angepasst.

Gleichzeitig entfällt für den Steuerpflichtigen die Pflicht, die Kapitalerträge zu Kirchensteuerzwecken in die Steuererklärung aufzunehmen. Außerdem werden die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner und Vorschläge zur Harmonisierung der Kirchensteuergesetze der Länder umgesetzt.


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