Opposition lehnt Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ab

08.10.2014 
Redaktion
 
Foto: dpa

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Stuttgart. Die Fraktionen von CDU und FDP sprechen sich weiterhin gegen den Entwurf des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) aus, den das Kabinett in der vergangenen Woche verabschiedet hat. Durch die Novellierung sollen Belange des Tier- und Naturschutzes und Erkenntnisse der wildtierökologischen Forschung bei Jagd und Hege stärker berücksichtigt werden.

Bei der ersten Lesung des Gesetzes im Landtag warf der CDU-Abgeordnete Wolfgang Reuther der Landesregierung vor, die Gesellschaft mit dem neuen Gesetz zu spalten. Friedrich Bullinger (FDP) äußerte verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf zeitliche und sachliche Jagdverbote, die das Gesetz vorsieht. Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Grüne) verteidigte den Entwurf. Dieser mache zwar nicht alle glücklich, sei aber  ein tragfähiger Kompromiss, der alle Interessen berücksichtige.

SPD und Grüne: Anliegen aller Beteiligten werden berücksichtigt

Auch Reinholf Pix (Grüne) würdigte das Gesetz als „gelungenen Leuchtturm, der weit über die Grenzen Baden-Württembergs hinaus strahle.“ Besonderes Lob fand er für den „langen und in dieser Form einmaligen Beteiligungsprozess“, der zu einem „innovativen und modernen Jagdgesetz“ geführt habe, das alle Interessen einbeziehe. Pix appellierte an die Opposition, dem Gesetz zuzustimmen, da es wie kein anderes Jagdgesetz die Handschrift aller Beteiligten trage.

Von einem „beispielhaften Beteiligungsverfahren“ sprach auch  Hans-Peter Storz (SPD). Es sei nicht einfach gewesen, einen Kompromiss zwischen den Einzelinteressen zu finden, da einige davon gegensätzlich gewesen seien.  So hätten sich die Naturschutzverbände etwa für eine Wildruhe von neun Monaten ausgesprochen, während die Jäger diese gänzlich ablehnten. Im Entwurf des JWMG ist eine Wildruhe von zwei Monaten festgelegt. Ausnahmen gibt es beim Schwarzwild. Trotz der Interessenkonflikte ist es nach Ansicht von Storz gelungen, die Anliegen aller Beteiligten so gut wie möglich zu berücksichtigen. So sei man etwa mit dem Verbot der Jagd durch Totschlagfallen den Tier- und Naturschützern entgegengekommen. Mit dem 200-Meter Schutzstreifen im Wald, in dem auch während der Wildruhezeit Wildschweine gejagt werden dürfen, hätte man die Anliegen der Jäger berücksichtigt. „Jäger und Naturschützer arbeiten schon heute gut zusammen und werden es auch in Zukunft tun“, sagte Storz.

CDU und FDP lehnen Gesetzentwurf ab

Die Opposition sieht das anders. So warf Wolfgang Reuther (CDU) der Regierung vor, die Gesellschaft mit dem neuen Gesetz zu spalten. Zwar würdigte er den überarbeiteten  Entwurf, der eine Verbesserung gegenüber dem von Februar darstelle. Dabei begrüße die CDU vor allem die Abgrenzung zwischen Wildtiermanagement, Jagd und Hege und die Beschränkung der Dominanz des Naturschutzes. Dennoch enthalte das Gesetz zu viele Verbote, Verpflichtungen und zu viel Ermächtigung, so Reuther. „Jägerinnen und Jäger fühlen sich entmündigt und enteignet, ebenso die Grundbesitzer." Seine Fraktion spreche sich daher gegen das grundsätzliche Fütterungsverbot, das Verbot der Fallen- und Baujagd sowie die zweimonatige Jagdruhe aus und lehne das Gesetz im Ganzen ab.  

Dem schloss sich auch die FDP an. Das Gesetz enthalte zu viele bürokratische Vorschriften, sei voller Misstrauen gegenüber den Jägern und verstoße zudem gegen das Eigentumsrecht, so der Abgeordnete Friedrich Bullinger. „Wir lehnen dieses ideologisch orientierte und nicht praxistaugliche Gesetzeswerk ab, weil es für den ländlichen Raum schädlich ist, weil es Eigeninitiative und Ehrenamt schadet und weil es bevormundet“, sagte Bullinger.


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