Landtag passt Kirchensteuergesetz an

15.10.2014 
Redaktion
 

Stuttgart. Einstimmig hat der Landtag das Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes beschlossen. Die Anpassung war notwendig geworden, nachdem bundesweit zum 1. Januar 2015 ein automatisiertes Verfahren für den Kirchensteuerabzug bei besteuerten Kapitalerträgen eingeführt wird.

Das Verfahren informiert Banken und Versicherungen über die Kirchenzugehörigkeit ihrer Kunden und ermöglicht ihnen gleichzeitig, ohne Mithilfe der Kunden die Kirchensteuer auf deren Kapitalerträge direkt abzuführen.  Die Kunden haben allerdings die Möglichkeit, über einen Sperrvermerk die Weitergabe ihrer Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft zu verhindern. In diesem Fall sind sie wie bisher auch selbst für die Abführung der Kirchensteuer auf ihre Kapitalerträge verantwortlich.  An diese bundesgesetzliche Vorgabe wird das Kirchensteuergesetz des Landes angepasst. Gleichzeitig werden mit der Gesetzesänderung auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften auch im Kirchensteuerrecht den Ehegatten gelichgestellt.

Vertreter aller Landtagsfraktion begrüßten die neue Regelung. Für die CDU bedauerte Joachim Kößler allerdings, dass bei vielen Menschen der Eindruck entstanden sei, es handele sich um eine neue Kirchensteuer – was zu Kirchenaustritten geführt habe. Wilhelm Halder (Grüne)  lobte die Vereinfachung beim Verfahren und den damit einhergehenden Bürokratieabbau. Ein wesentlicher Punkt für seine Partei sei die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit Ehen aus steuerlicher Sicht.

Auch der Sozialdemokrat Klaus Maier begrüßte das Verfahren, weil es für weniger Brokratie und mehr Steuergerechtigkeit sorge.  Und Timm Kern (FDP) fasste zusammen: „Die Abgeltungssteuer direkt an der Quelle zu erheben, ist für alle Beteiligten einfacher – für  Banken, Fiskus und die Betroffenen.“  Als wichtig bezeichnete er aus Gründen des Datenschutzes das Recht, der Übermittlung der Kirchenzugehörigkeit zu widersprechen. „Ein Sperrvermerk ändert aber nichts an der Abgabe. Sie erfolgt nur nicht direkt an der Quelle.“


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Titelbild Staatsanzeiger