Landtag verabschiedet einstimmig neues Denkmalschutzgesetz

26.11.2014 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch einstimmig das neue Denkmalschutzgesetz verabschiedet. Damit werden die Aufgaben der fachlichen Denkmalpflege in Baden-Württemberg beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart konzentriert. Seit der Verwaltungsreform gab es das Landesamt im Regierungspräsidium Stuttgart sowie drei Referate für Denkmalpflege in den Regierungspräsidien Tübingen, Karlsruhe und Freiburg. Das Landesamt selbst ist vom 1. Januar 2015 an in Esslingen angesiedelt.

Wir formen die Landesdenkmalpflege wieder zu einer einheitlichen Behörde, belassen sie aber unter dem Dach des Regierungspräsidiums Stuttgart, um die Synergien einer solch großen Behörde weiter zu nutzen, aber gleichzeitig auch die fachliche Zusammengehörigkeit wieder zu gewährleisten“, erklärte Finanz- und Wirtschafts-Staatssekretär Ingo Rust (SPD) die Konzentration. Es gebe auch weiterhin Ansprechpartner in den Außenstellen vor Ort. Das Gesetz sieht auch die Erhöhung von Bußgeldern bei Verstößen gegen den Denkmalschutz vor; hier kann es künftig Geldbußen bis zu 250 000 Euro geben, in besonders schweren Fällen sogar bis zu einer halben Million Euro.

Effizienter Einsatz der Personalressourcen

Ziel der Reform ist nach den Worten von Rust die „einheitliche Anwendung des Denkmalrechts“.  Zudem sei die einheitliche Förderung besser gewährleistet. Ferner werde der effiziente landesweite Einsatz der Personalressourcen erleichtert. Schwerpunkteinsätze, beispielsweise in der Archäologie, könnten künftig viel leichter über die Grenzen der Regierungsbezirke hinweg organisiert werden, erklärte der Staatssekretär. Denkmalpflege sei nicht immer einfach, denn oftmals werde sie bei Bauprojekten als „Bremser“ empfunden. „Dann muss man Rückgrat beweisen, um vor Ort Investoren und Bauherren zu verdeutlichen, dass es um das kulturelle Erbe unseres Landes geht.“ Auch wenn Schätze geborgen und mit nach Stuttgart oder Esslingen genommen werden, würde hinter vorgehaltener Hand schon hin und wieder das Wort „Grabräuber“ fallen. Doch die Bewahrung des kulturellen Erbes „ist für uns wichtig“.

Für Tobias Wald (CDU) sind Denkmalpflege und Denkmalschutz die Voraussetzung, damit „die Geschichte unseres Landes für nächste Generationen erlebbar“ bleibt. Durch das Gesetz und die Schaffung des Vor-Ort-Präsidiums Stuttgart könnten diese Aufgaben „noch effektiver“ wahrgenommen werden. Kompetenzen würden gebündelt und hoch qualifizierte Fachleute könnten sich besser austauschen. Für die CDU seien fachliche Ansprechpartner in den Außenstellen als wichtige Berater für Kommunen und private Eigentümer von Denkmälern wichtig.

Baudenkmäler als kulturelles Erbe erhalten

Nicht von ungefahr seien Denkmalpflege und –schutz seit langem in der Landesverfassung verankert, sagte Manfred Kern (Grüne). Baudenkmäler sollten als kulturelles Erbe erhalten bleiben, andererseits bedürfe es dazu private Investoren und Unternehmen, die das „Abenteuer Sanierung auf sich nehmen“. Die Verwaltungen müssten deshalb ihre Aufgaben möglichst effizient erfüllen. Durch das Gesetz werde die Verwaltung schlanker und damit gestärkt. Er bewertete die Schaffung eines landesweit zuständigen Denkmalrats im Finanz- und Wirtschaftsministerium als oberster Denkmalschutzbehörde.

Auch Klaus Maier (SPD) begrüßte die „Stärkung der Denkmalpflege“ durch das Vor-Ort-Präsidium. Durch den Erhalt der Außenstellen könne man schnell und effektiv handeln. Friedrich Bullinger (FDP) erinnerte, wie Tobias Wald, an die Umsetzung des Übereinkommens der UN über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Grün-Rot hatte sich dagegen entschieden, einen Passus zur Barrierefreiheit in das Gesetz aufzunehmen. Bullinger dankte außerdem Staatssekretär Rust für dessen Einsatz für den Denkmalschutz im Südwesten.


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