Landtag beschließt Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik

17.12.2014 
Redaktion
 

Stuttgart. Bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg in Stuttgart kann im kommenden Frühjahr eine Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) eingerichtet werden. Mit einigen Gegenstimmen verabschiedete der Landtag am Mittwoch in zweiter Lesung dem entsprechenden Gesetz zum Staatsvertrag nach Artikel 50 der Landesverfassung mehrheitlich zu.

Mit der gemeinsamen Ethikkommission schaffen die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen die Voraussetzungen für die PID nach den strengen Regularien des Embryonen-Schutzgesetzes und der Präimplantationsdiagnostik-Verordnung.

Sozialminister Katrin Altpeter (SPD) sagte in der Debatte, die PID – also zellbiologische und molekulargenetische Untersuchungen, um Klarheit zu erhalten, ob ein durch in-vitro-Fertilisation erzeugter Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt werden soll -  werde „richtigerweise nur unter engen Voraussetzungen zugelassen“. Das Parlament bringe ein aufwändiges und zeitintensives Verfahren zu einem guten Abschluss. Altpeter wünscht sich, auch im Sinne der betroffenen Frauen und Paare, dass die gemeinsame Ethikkommission im ersten Quartal des kommenden Jahres ihre Arbeit aufnehmen könne.

Kommission werden acht Mitglieder angehören

Der noch zu bildenden Kommission werden acht Mitglieder angehören, und zwar ein Humangenetiker, ein Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, ein Pädiater, eine ärztliche Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, ein Sachverständiger  der Fachrichtung Ethik, ein Sachverständiger der Fachrichtung Recht, ein Vertreter einer Organisation, die sich in einem der am Staatsvertrag beteiligten Länder maßgeblich für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten engagiert und ein Vertreter einer Organisation, die sich in einem der am Staatsvertrag beteiligten Länder maßgeblich für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe der Menschen mit Behinderungen engagiert.

Nach Ansicht von Marianne Engeser (CDU) steht bei der PID die Individualethik gegen die Sozialethik. Es gebe inzwischen umstrittene medizinische Entwicklungen. „Was medizinisch und technisch möglich ist, wird auch weltweit gemacht“, berichtete sie. Für die promovierte Apothekerin lässt sich medizinischer Fortschritt nicht aufhalten. „Wir wollen ihn deshalb in die richtigen Bahnen lenken“, erklärte sie. PID solle deshalb verantwortungsbewusst begleitet werden. In diesem „schwierigen, umstrittenen Thema“ dürfe man nicht leichten Herzens entscheiden.

Kommission orienterit sich an Bestimmungen des Bundes

Der Bundestag hatte 2011 beschlossen, dass die PID im Grundsatz verboten ist; zulässig ist sie nur, wenn aufgrund der genetischen Veranlagung der Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist, erklärte Engeser. Außerdem darf die PID nur in zugelassenen PID-Zentren vorgenommen werden, nachdem eine Ethikkommission auf Antrag der Frau zugestimmt hat.

Die PID sei keine leichtfertige Entscheidung, konstatierte auch Manfred Lucha (Grüne). Die Einrichtung der Ethikkommission bezeichnete er als „großen Fortschritt“, denn man dürfe die betroffenen Menschen nicht allein lassen. Rainer Hinderer (SPD) sagte, die Kommission orientiere sich eng an den Bestimmungen der Bundesregierung. Die Politik wirke nicht als Oberrichter, die Betroffenen könnten bei einem ablehnenden Beschluss der Kommission, die eine herausgehobene Verantwortung trage, durchaus den Rechtsweg bestreiten. Die PID werde sicher nur im Einzelfall zugelassen. Auch Jochen Haußmann (FDP) wies auf die „enge Indikation“ – Ausnahmefälle und Risikofälle - hin, bei der die PID überhaupt zugelassen werden kann.


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