Tariftreue- und Mindestlohngesetz bleibt

04.03.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Das Tariftreue- und Mindestlohngesetz, das vor zwei Jahren vom Landtag verabschiedet worden ist, bleibt bestehen. Die grün-rote Regierungsmehrheit überstimmte am Mittwoch die beiden Oppositionsfraktionen, die sich für eine Aufhebung des Gesetzes ausgesprochen hatten - der Antrag war von der FDP eingebracht worden. Nach Ansicht der Opposition produziert das Gesetz bloß Bürokratie. Es sei überflüssig und schädlich.

Claus Paal (CDU) hielt zwei Schriftstücke in die Höhe, während er gegen das Gesetz argumentierte. In der einen eine zweiseitige Verpflichtungserklärung, die Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) als schlank bezeichnet hat. In der anderen eine dicken Ordner, der entstehe, wenn ein Betrieb tatsächlich alle Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes einhalten will. Dazu gehört unter anderem, dass sie sich der Tariftreue aller Subunternehmer und deren Subunternehmer versichern.

Viele innovative Unternehmen, so Paal, hätten "kein Interesse, diesen Wahnsinn mitzumachen". Folge: Sie verzichten darauf, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Paal verwies darauf, dass "erfolgreiche Länder wie Bayern und Sachsen" auf ein solches Gesetz verzichtet hätten. Und dass andere es wieder abgeschafft hätten.

Der Christdemokrat zitierte aus dem grün-roten Koalitionsvertrag, in dem es heißt: "Damit der Bürokratieabbau im Land vorankommt, werden wir einen Normenkontrollrat einführen." Eben dieser Normenkontrollrat solle nun doch nicht kommen. Dies habe Innenminister Reinhold Gall (SPD) kürzlich im Innenausschuss gesagt. "Grün-Rot hat damit dem Bürokratieabbau den Garaus gemacht", kommentierte Paal.

"Gesetz sichert einen fairen Wettbewerb und faire Arbeitsbedingungen"

Andrea Lindlohr (Grüne) verteidigte das Gesetz. Es sichere einen fairen Wettbewerb und faire Arbeitsbedingungen. Sie verwies darauf, dass seit der ersten Beratung über den Abschaffungsantrag im Februar das hessische Tariftreuegesetz in Kraft getreten sei, das weitgehend ähnliche Regelungen enthalte wie jenes von Baden-Württemberg. Außerdem hätten sich in der Omnibusbranche Unternehmer und Arbeitnehmer auf einen neuen Branchenmindestlohn geeinigt: Ab 1. April erhält jedes Busfahrer in Baden-Württemberg mindestens 15,06 Euro pro Stunde. Dies belege, dass das Gesetz greife. Außerdem sei der bürokratische Aufwand im Bauhaupt- und -nebengewerbe schon seit langem vergleichbar.

Hans-Peter Storz (SPD) warf der FDP vor, sie bekämpfe "nicht den Mindestlohn allein", sondern "alles, was die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer stärken könnte". Es sei "im öffentlichen Interesse, nur den Unternehmen Aufträge zu geben, die sich an Tarifverträge halten", ergänzte der Sozialdemokrat. Wer das Tariftreue- und Mindestlohngesetz abschaffen wolle, sei auch gegen die soziale Marktwirtschaft. Storz warf der Opposition vor: "Sie untergraben die Grundlage unseres wirtschaftlichen Erfolgs."

Niko Reith (FDP) warf Grün-Rot vor, ihr Gesetz raube Firmen "Zeit für das eigentliche Kerngeschäft". Unterschiedliche Vergabegesetze in den Ländern führten dazu, dass nur noch baden-württembergische Unternehmen in Baden-Württemberg anböten und so die Zahl der Bieter pro Auftrag sinke.

"Vergabestellen sind nicht in der Lage, Lohnstruktur zu durchschauen"

Außerdem handele es sich bei dem Gesetz um einen Papiertiger. "Die Vergabestellen sind nicht in der Lage, die Lohnstruktur zu durchschauen", wenn sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüfen wollten. Das Gesetz gehöre in die Papiertonne und Grün-Rot abgewählt, schloss der FDP-Parlamentarier.

Wirtschaftsstaatssekretär Peter Hofelich (SPD) verteidigte das Gesetz. Es sei in den Vergabestellen und bei den Bietern "angekommen". Die Umsetzung funktioniere "geräuschlos". Im Übrigen müsse die öffentliche Hand bei der Auftragsvergabe "mit gutem Beispiel vorangehen". "Wirtschaftsfreundlich ist, wer gute Ordnungspolitik macht", argumentierte Hofelich, der zugleich Mittelstandsbeauftragter der Landesregierung ist.

 

 


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