Landtag debattiert über Zukunft des Forsts

25.03.2015 
Redaktion
 
Foto: dpa

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Stuttgart. „Es geht um die Struktur der Forstwirtschaft in unserem Land”, macht Patrick Rapp (CDU) die Bedeutung der von der CDU-Fraktion beantragten aktuellen Debatte deutlich. Er warf Forstminister Alexander Bonde (Grüne) vor, zwar verhandelt zu haben, das Ergebnis sei jedoch „gleich Null”. Auch kritisierte er, dass sich seit Januar bei dem Thema nichts mehr getan habe.

Hintergrund der Debatte ist das Kartellverfahren gegen Baden-Württemberg. Das Bundeskartellamt sieht durch das Einheitsforstamt den Wettbewerb gefährdet. Denn die Forstverwaltung bietet auf Grundlage des Landeswaldgesetzes eine umfassende Beratung und Betreuung für Privat- und Köperschaftswald an. Dieses umfasst auch den Holzverkauf. Durch diesen gemeinsamen Holzverkauf über die Waldbesitzgrenzen hinweg sehen die Kartellwächter in Bonn aber eine marktbeherrschende Stellung beim Nadelstammholz gegeben. Denn Forst-BW vermarktet etwa 65 Prozent des Nadelstammholzaufkommens im Land. Hinzu kommt, dass nach Ansicht des Bundeskartellamts alle angebotenen Dienstleistungen kostendeckend erbracht werden müssen. Damit wären viele Forstaufgaben keine hoheitlichen Aufgaben mehr sondern unternehmerische Tätigkeiten.

Verpflichtungszusagen zurÜckgenommen

Ende vergangenen Jahres sah es zunächst so aus, als sei eine Lösung gefunden worden. Der Staatswald sollte aus dem Einheitsforstamt ausgegliedert werden. Nach dieser Einigung hat das Land im November gegenüber dem Bundeskartellamt  entsprechende Verpflichtungszusagen abgegeben. Nach Angaben des Ministeriums für den ländlichen Raum, wurden in einem vom Bundeskartellamt übersandten Beschlussentwurf im Dezember zwar die Verpflichtungszusagen des Landes übernommen. Die rechtliche Bewertung lief dem ausgehandelten Kompromiss aber in wesentlichen Punkten diametral entgegen. Nach einem erneuten Verhandlungsversuch, bei dem das Kartellamt an seiner Sicht der Dinge festhielt, hat das Land deshalb die Verpflichtungszusagen Ende Januar zurückgenommen. Derzeit liegt der Ball wieder beim Bundeskartellamt.

Rapp kritisiert den Minister deshalb. Er schweige seit zwei Monaten. Man wisse nicht, wie es weiter gehen solle. Es herrsche große Unsicherheit. Auch hätte sich Bonde seiner Meinung nach stärker in die Verhandlungen zur Änderung des Bundeswaldgesetzes einbringen sollen. Diesen Ball spielte Reinhold Pix (Grüne) zurück: Er warf Rapp vor, in keiner Weise auf seine Parteikollegen im Bundestag einzuwirken, das Bundeswaldgesetz zu ändern. Auch stellte er klar, dass sich die Agrarministerkonferenz über alle Parteigrenzen ür eine entsprechende Änderung ausgesprochen hat. Denn von dem Kartellverfahren ist nicht allein Baden-Württemberg betroffen. Das Verfahren gegen Baden-Württemberg, das 2012 erneut aufgegriffen wurde, ist das erste. Im Blick stehen aber auch andere Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Auch gegen diese Länder gab es — wie gegen Baden-Württemberg — 2002 ein erstes Verfahren.

SPD: Kartellamt sieht ausschließlich wirtschaftlichen Wert des Waldes

Hans-Peter Storz (SPD) machte deutlich, dass das Kartellamt ausschließlich den wirtschaftlichen Wert des Waldes sieht. Doch Wald sei mehr, er sei auch Daseinsvorsorge, Erholungsraum, Heimat, Rückzugsgebiet für Tiere. Beim Wald gehe es nicht ums Holz.„Deshalb sagen wir: das ist eine hoheitliche Aufgabe”, so Storz. Und deshalb fordere das Land auch, dass die Tätigkeiten, die dem Holzverkauf vorgelagert sind, als hoheitliche Aufgaben betrachtet werden.

„Die Rechtsauffassung des Kartellamts hätte erhebliche Unsicherheiten für die Kommunen bedeutet”, unterstützt Storz die Entscheidung Bondes, die Verpflichtungszusagen wieder zurückzunehmen. Und er machte deutlich: „Wenn wir den Rechtsstreit verlieren, ist nicht der Minister der Verlierer, sondern das Land.”

FDP warnt vor Rechtsstreit

Denn wenn es zu keiner Einigung mit dem Bundeskartellamt kommt und der Bund das Bundeswaldgesetz nicht entsprechend ändert, bleibt dem Land nur noch der Rechtsweg. Dann müsste Klage vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf eingereicht werden. Nach Ansicht von Friedrich Bullinger (FDP) sollte ein offener Rechtsstreit  mit dem Bundeskartellamt möglichst vermieden werden. Da die Unsicherheiten dann über Jahre andauerten. Außerdem gingen solche  Rechtsstreitigkeiten mit dem Kartellamt meist nicht befriedigend aus. Er forderte, noch mal mit dem Kartellamt zu verhandeln. Zugleich kritisierte er die Argumentation der Kartellwächter, die den forstwirtschaftlichen Betrieb mit einer Geflügelfarm verglichen hatten.

Nach Angaben Bondes wird der Rechtsweg nur gestartet, wenn ein entsprechender Beschluss des Kartellamts verhängt werde. Außerdem wies er darauf hin, dass auch der Bund mit einer Änderung des Bundeswaldgesetzes Klarheit schaffen könnte. Die Grünen im Bundestag hätten einen entsprechenden Antrag eingebracht über den an diesem Donnerstag namentlich abgestimmt werden soll. „Die Nagelprobe findet morgen im Bundestag statt, Herr Rapp”, wandte Bonde sich gegen Kritik des CDU-Abgeordneten.


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