Daten der Grundschulempfehlung dürfen weiter gegeben werden

07.05.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Die in der Grundschulempfehlung beim Übergang auf weiterführende Schulen notwendigen Daten dürfen weiter gegeben werden. Dies sagte Kultusminister Andreas Stoch (SPD) am Donnerstag in der Fragestunde des Landtags. Allerdings müssen die personenbezogenen Daten, so auch die Position des Landesdatenschutzbeauftragten, „erforderlich und zulässig“ sein.

Nach der Änderung des Schulgesetzes 2011 mit der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung müssen Eltern,  die ein Diskretionsinteresse haben, dieses nicht mehr beim Schulwechsel vorlegen. Die Kenntnis der Empfehlung sei deshalb nicht erforderlich. Mit Beginn des Schuljahres 2015/16 wird es zur Deckung des Informationsbedarfs der weiterführenden Schulen eine Lernstandserhebung geben.


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