Stadt- und Landkreise können Quotenrecht wahrnehmen

07.05.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Wenn Stadt- und Landkreise eine Landeserstaufnahmestelle mit mindestens 500 bis maximal 1000 Plätze für Asylsuchende anbieten, können sie das sogenannte LEA- oder Quoten-Privileg in Anspruch nehmen.

Mit dieser Vereinbarung mit dem Land können sich die Kreise von der weiteren Aufnahme von Asylanten ganz oder teilweise befreien lassen, erklärte ein Vertreter des Integrationsministerium am Donnerstag in der Fragestunde des Landtags.Dieses Verfahren sei „kein Basar“, sondern an klare Bedingungen geknüpft.

Karlsruhe ist der erste Stadtkreis, der davon Gebrauch gemacht hat. Auch der Ostalbkreis könnte durch Ellwangen, wo bis zu 1000 Plätze vorhanden sind, das Privileg beanspruchen – genau wie der Zollernalbkreis mit Meßstetten.


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