Große Realschulen sollen zweiten Konrektor bekommen

18.06.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Wenn eine Realschule oder Gemeinschaftsschule 850 Schüler oder mehr hat, darf in Zukunft ein zweiter Konrektor eingestellt werden. Das sieht das Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungs-rechtlicher Vorschriften vor, das am Donnerstag erstmals im Landtag beraten wurde.

Skeptisch reagierte der haushaltspolitische Sprecher der CDU, Klaus Herrmann. „Wir schauen uns das ganz genau an.“ Er fürchtet eine Verschlechterung, lag doch die Grenze für Realschulen bisher bei 540 Schülern. Redner von Grün-Rot verwiesen jedoch darauf, dass diese Stellen bislang nicht etatisiert waren. Außerdem soll die Besoldung im Justizbereich und für Informationstechniker verbessert werden.


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Titelbild Staatsanzeiger