Landtag will Betreuungsrecht vereinfachen

08.07.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Am Mittwoch haben alle Fraktionen im Landtag Zustimmung zu dem Vorschlag der Justizministerkonferenz signalisiert, das Recht von Ehegatten und Lebenspartnern zu stärken. Die Debatte war von der SPD-Fraktion beantragt worden. Hintergrund ist der Beschluss der Justizminister der Länder, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, die Ehegatten und Lebenspartnern eine Vollmacht für Gesundheitsentscheidungen des Partners einräumen soll.

Nicht getrennt lebende Ehegatten und Lebenspartner dürften dann im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls ihres Partners Entscheidungen über dessen Gesundheitsvorsorge treffen. Sie sollen etwa in medizinische Behandlungen einwilligen, Behandlungsverträge abschließen sowie Sozial- und Versicherungsleistungen einfordern dürfen. Voraussetzung ist, dass der Partner keine Vorsorgevollmacht erwirkt hat. Bisher muss in diesem Fall vom Gericht ein Betreuer bestimmt werden. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD), Federführer des Vorhabens, zeigte sich optimistisch, was den Erfolg der Bundesratsinitiative angeht. Die Bundesregierung habe bereits Entgegenkommen signalisiert, sagte er. Für ein entsprechendes Gesetz müsste das Bundesgesetzbuch geändert werden.

Grüne erwarten Stärkung der Ehe und Bürokratieabbau

Sascha Binder (SPD) begrüßte den Vorschlag der Justizminister. „Es würde den Menschen helfen, ein Problem zu lösen“, sagte er. Denn lediglich rund zwei Millionen der Deutschen besäßen eine Vorsorgevollmacht. Mit dem nun diskutierten Gesetz könnten Ehepartner im Notfall auch ohne diese Vollmacht dringend anstehende Entscheidungen treffen.

Obwohl es nach Ansicht des Grünen-Abgeordneten Jürgen Filius deutlich mehr als zwei Millionen Vorsorgevollmachten in Deutschland gibt, sprach auch er sich für den Vorstoß der Justizministerkonferenz aus. „Ehen könnten gestärkt und die Menschen entlastet werden“, sagte er. Außerdem würde Bürokratie abgebaut, da es weniger unnötige Gerichtsprozesse geben würde. Voraussetzung müsse aber eine intakte Partnerschaft sein, betonte Filius.  

Auch Bernd Hitzler (CDU) signalisierte Zustimmung und bot eine „konstruktive Mitarbeit“ seiner Partei an. Zugleich betonte er aber, dass das Recht des Betreuten stets gewahrt werden müsse. So seien noch viele Fragen zu klären: etwa, was den sachlichen Umfang der Vollmacht angehe und ob diese auch für Kinder oder Ehepartner in Trennung ausgesprochen werden könne. „Außerdem müssen wir weiterhin für die Vorsorgevollmacht werben“, sagte Hitzler. 

FDP betont Bedeutung der Vorsorgevollmacht

Zunächst überrascht über den Konsens der Fraktionen zeigte sich der FDP-Abgeordnete Ulrich Goll. Er selbst habe jahrelang versucht, die Rechte von Ehepartnern zu stärken, was damals aber eher als rückschrittlich angesehen worden war. „Nun, wo zu den Ehegatten auch die Lebenspartner hinzukommen, gilt es plötzlich als fortschrittlich und alle machen mit“, sagte Goll. Obwohl auch er gerne mitmache betonte er, dass die Vorsorgevollmacht nach wie vor die beste Lösung bleibe. Außerdem sollte die Vollmacht für Ehe- oder Lebenspartner immer angefochten werden können.

Auch Rainer Stickelberger wies drauf hin, dass die Vorsorgevollmacht weiterhin Vorrang habe und durch den Vorstoß nicht verdrängt werden solle. „Um Missbrauch auszuschließen, wird die den Partnern zugesprochene Vollmacht außerdem widerlegbar sein“, sagte er. Zudem beschränke sich der Vorstoß ganz klar auf „nicht getrennt lebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner“. Kinder und in Trennung lebende Partner könnten also keine Vollmacht erhalten. Ein entsprechendes Gesetz solle bis 2017 über den Bundesrat auf den Weg gebracht werden, sagte Stickelberger.


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Titelbild Staatsanzeiger