Opposition erwägt Ablehnung der neuen Gemeindeordnung

30.09.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Opposition hat angedeutet, dass sie die Änderung der Gemeindeordnung ablehnen könnte, obwohl ein wesentlicher Teil davon auf Vorschläge einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zurückgeht. Dies wurde bei der ersten Lesung am Mittwoch im Landtag deutlich.

Ex-Justizminister Ulrich Goll (FDP) monierte insbesondere die Pläne von Grün-Rot in Bezug auf die Bauleitplanung. Seiner Ansicht nach kann es nicht sein, dass die Bürger nicht nur über das Ob, sondern auch über das Wie abstimmen. Angesichts der Flüchtlingssituation sei es erforderlich, dass die Kommunen, falls notwendig, weiter zügig über die Einleitung von Bauleitverfahren entscheiden könnten.

"Sie können es allein machen und es ist auch nicht ausgeschlossen, dass Sie es am Ende allein machen müssen", sagte Goll in Richtung von Andreas Schwarz (Grüne), der darauf hingewiesen hatte, dass Grün-Rot der Opposition durch die Bildung der interfraktionellen Arbeitsgruppe entgegengekommen sei - die Regierungsfraktionen hätten die Gemeindeordnung auch im Alleingang ändern können.

Manfred Hollenbach (CDU) machte seine Kritik vor allem an den Regelungen für Gemeinderäte fest. Seiner Ansicht nach muss Sache der kommunalen Selbstverwaltung bleiben, wann die Unterlagen verschickt werden oder ob eine Fraktion im Gemeindeblatt veröffentlichen darf oder nicht.  Derartige Regelungen seien "ein Misstrauensvotum für den Gemeinderat". Die Regierung traue den Gemeinderäten nicht zu, "ihre Angelegenheiten selber zu regeln".

CDU sieht ihre Zustimmung "durch neue Inhalte belastet"

"Wir haben damals einem Punkt zugestimmt", erinnerte Hollenbach an das Ja der CDU zur Erhöhung der Quoren. Doch nun werde die Einigung in der interfraktionellen Arbeitsgruppe "durch neue Inhalte belastet". Die kommunalen Landesverbände hätten Recht, wenn sie vor einer Freigabe der Bauleitplanung für Bürgerentscheide warnten. Er sei sehr gespannt darauf, was die Regierung und die sie tragenden Fraktionen der Kritik der Kommunen entgegnen werden. Hollenbach kündigte an, die CDU werde die Gesetzesberatungen "mit vielen Anträgen begleiten".

Grünen-Kommunalexperte Schwarz erinnerte die CDU an den "Schulterschluss" in der interfraktionellen Arbeitsgruppe und warnte sie davor, nun "Wortbruch" zu begehen. Die neue Gemeindeordnung werden die Rechte von 20.000 Gemeinderatsmitglieder in Baden-Württemberg steigen. Gleiches gelte für die 2300 Kreisräte bei der parallel in Angriff genommenen neuen Kreisordnung.

Die Änderung beides Gesetze setze "die kommunalfreundliche Politik" von Grün-Rot fort. Sowohl die repräsentative als auch die direkte Demokratie würden gestärkt. Baden-Württemberg, bislang Schlusslicht in Sachen direkter Demokratie, werde in Zukunft einen vorderen Mittelplatz unter den Bundesländern einnehmen.

Schwarz wies auch darauf hin, dass Grün-Rot beim Thema Bauleitplanung weniger weit gehe als Bayern. Im Freistaat könnten auch bereits beschlossene Pläne vom Bürger geändert werden. Dies werde in Baden-Württemberg nicht möglich sein.

Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen

Walter Heiler (SPD) warf der CDU vor, Angst vor dem Bürger zu haben, wenn sie nun die Stärkung von  Minderheitenrechten in Gemeinderäten ablehne. Er hob auch die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen hervor und zitierte aus einem anderen interfraktionellen Antrag. Darin stellten alle Parteien fest, dass "Demokratie am besten gelernt werden kann, wenn sie nicht gelehrt, sondern praktiziert wird". In Zukunft sollen die Jugendgemeinderäte im Gemeinderat ein verbindliches Rede- und Antragsrecht bekommen.

Drei Änderungsanträge werde Grün-Rot in den Gesetzesberatungen einbringen, wie Heiler ankündigte. Zum einen soll es in Zukunft auch Geschwistern in Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern möglich sein, gemeinsam in den Gemeinderat einzuziehen. Zweitens soll es auch kein Ausschlusskriterium die Wahl eines Gemeinderats mehr sein, wenn sein Bruder Bürgermeister ist - oder seine Schwester Bürgermeisterin. Und drittens sei Grün-Rot für eine Anhebung der Altersgrenze bei Bürgermeistern, Oberbürgermeistern, Landräten und Beigeordneten. "Insgesamt schaffen wir so die notwendige Modernisierung der Demokratie", sagte Heiler.

Innenminister Reinhold Gall (SPD) hatte das Gesetz eingebracht. Seiner Ansicht nach kommt es allen Bürgern zugute. Er dankte der interfraktionellen Arbeitsgruppe, die ihre Arbeit "in sachlicher Weise und meist unaufgeregter Atmosphäre" getan habe. Die nun geschaffene Transparenz in kommunalen Gremien sei "essenziell für eine gelebte Demokratie".

Gall nannte die Senkung der Quoren, die Stärkung der Rechte der Kinder und Jugendlichen und der Minderheiten als wesentliche Punkte. "Wir haben ein ausgewogenes Maß gefunden zwischen den unterschiedlichen Interessen, die auch in unseren interfraktionellen Beratungen zutage getreten sind", resümierte er. Mit den Worten "mehr Demokratie" habe nicht nur Willy Brandt (SPD) seine erste Regierungserklärung als Bundeskanzler im Jahr 1969 überschrieben, sondern Grün-Rot auch den entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag. In Richtung der Opposition sagte Gall, er "baue auf breite Unterstützung".

 

 

 


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