Grün-Rot eröffnet Kommunen neue Möglichkeiten für Zusammenarbeit

18.11.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Mit der neuen Möglichkeit, eine selbstständige Kommunalanstalt in Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts zu gründen, will die Landesregierung die Stellung der Städte und Gemeinden im Wettbewerb stärken. Der entsprechende Gesetzentwurf, der nach den Worten von Innenminister Reinhold Gall (SPD) auch die interkommunale Zusammenarbeit stärken soll, wird nicht nur von den Grünen und Sozialdemokraten, sondern auch von der CDU unterstützt.

Es ist ein ganzes Maßnahmenbündel, dass der Landtag noch vor Weihnachten auf den Weg bringen will, in der Frage des Landtagswahlgesetzes sogar auf den Weg bringen muss, um den Druck von Stimmzetteln für den 13. März 2016 nicht zu gefährden. Die durch die Rechtsprechung notwendig gewordene Änderung sieht vor, dass sich die Reihenfolge der Wahlvorschläge nach der bei der vorhergehenden Landtagswahl erreichten Stimmenzahl richtet und sich dann die weiteren Parteien in alphabetischer Reihenfolge anschließen.

Umstrittener ist die ebenfalls in den Landtag eingebrachte Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit und vor allem die neue Organisationsform der selbstständigen Kommunalanstalt. Gall spricht von einer Anpassung von seit 40 Jahren geltenden Regelungen an die Lebenswirklichkeit. Der FPD-Abgeordnete Ulrich Goll sieht dagegen eine neue Nähe zur Staatswirtschaft, wenn Kommunen künftig im Rahmen der Daseinsvorsorge Wohnungen bauen, die Heizkörper selber installieren, für Wasser, Abwasser, Energie und auch noch die Pflege der Grünanlagen zuständig sein könnten. Außerdem kritisierte Goll, dass jetzt vor dem Ende der Legislaturperiode „Gesetzentwürfe in einer Frequenz hereinhageln“, die eine eingehende Beschäftigung damit nicht möglich machen.

Für die CDU-Fraktion stellte sich der Abgeordnete Karl Klein dagegen an die Seite der Landesregierung. Was allerdings nur möglich geworden sei, weil die Vorhaben seiner Meinung verändert worden seien. Grün-Rot verzichte darauf, Kommunen Aktivitäten in Konkurrenz zum örtlichen Mittelstand und dem Handwerk zu eröffnen. Klein hatte sich schon mehrfach vehement dagegen gewandt, Unternehmen „immer neue Steine in den Weg zu werfen“, etwa in Fragen der Infrastruktur bei Straßen, Schienen, Wasserwegen, in der Breitbandversorgung oder auf den Energiesektor und verlangt den Bereich der Daseinsvorsorge vergleichsweise eng zu definieren.

Andreas Schwarz, der kommunalpolitische Experte der Grünen-Fraktion, stellte dagegen in Aussicht, dass gerade der Begriff der Daseinsvorsorge immer neu definiert und damit weiterentwickelt werden soll. Aktuell angesichts der Zuwanderung zum Beispiel im Bereich des Wohnungsbaus. In einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit sieht er zudem viele neue Chancen für viele Raumschaften. Nach dem Gesetz dürfe ein Zweckverband ergänzend zu seinen eigenen Aufgaben nun auch Aufgaben für seine Mitglieder durchführen. Zudem würden die Vereinigung von Zweckverbänden sowie die Eingliederung eines Zweckverbands in einen anderen ermöglicht. Zur Ausgestaltung der neuen Möglichkeiten können künftig auch gemeinsame Dienststellen über kommunale Grenzen hinweg vereinbart werden.


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Titelbild Staatsanzeiger