Abgeordnete regeln Übergangsgeld neu

25.11.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Alle vier im Landtag vertretenen Fraktionen haben mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes das Übergangsgeld der Abgeordneten neu geregelt. In zweiter Lesung stimmten sie ohne Aussprache der Vorlage und der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses zu, wonach künftig Einkünfte aus privatwirtschaftlicher Tätigkeit vom zweiten Monat an ebenso angerechnet werden wie die Einkünfte aus öffentlich-rechtlicher Tätigkeit. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits für Regierungsmitglieder durch Bestimmungen im Ministergesetz.

Abgeordnete erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Landesparlament ein Übergangsgeld, sofern sie dem Landtag mindestens ein Jahr angehört haben. Zweck des Übergangsgeldes ist, dass die ehemaligen Abgeordneten in Abhängigkeit von ihrer Mandatszeit einen adäquaten Zeitraum zur Verfügung haben, um sich beruflich zu orientieren und in dieser Zeit einen angemessenen Lebensunterhalt erhalten. Werden Einkünfte erzielt, ist eine Absicherung insoweit nicht notwendig. Daher sei auch die Anrechnung erforderlich, unabhängig von der Herkunft der Einkünfte, heißt es in der Vorlage.

Anlass für die Reformdebatte und die Gesetzesänderung war der nahtlose Wechsel des langjährigen CDU-Abgeordneten und Staatssekretärs Dietrich Birk vom Landtag in die Wirtschaft. Birk kassierte dafür gesetzeskonform ein Übergangsgeld in Höhe von 143 980 Euro. Grün-Rot forderte danach, dass das Übergangsgeld mit dem Einkommen nach der Niederlegung des Mandats verrechnet wird. Übergangsgeld wird auch künftig maximal zwei Jahre lang bezahlt.


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Titelbild Staatsanzeiger