Vollzug der Abschiebehaft wird geregelt

26.11.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Das Land wird den Vollzug der Abschiebehaft gesetzlich regeln.  Nachdem der Europäische Gerichtshof die bisher in Baden-Württemberg angewandte Praxis untersagt hat, wonach  die in Abschiebehaft befindlichen Ausländer in normalen Gefängnissen (Justizvollzugsanstalten) untergebracht wurden, brachte die Landesregierung am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag ein.

In erster Lesung verzichteten die Fraktionen auf eine Aussprache.  Mit dem Gesetz wird die Grundlage zur Betreibung der Abschiebehaft in europarechtskonformer Weise geschaffen. Es enthält Regelungen über die Rechte und Pflichten der Untergebrachten und den organisatorischen Ablauf in der Einrichtung.

Angesichts der seit 2008 wieder stark und kontinuierlich steigenden Zugangszahlen von Asylbewerbern war die Abschiebungshafteinrichtung in der JVA Mannheim vollständig ausgelastet. Nun soll das ehemalige Jugendgefängnis in Pforzheim zur Abschiebehaft-Anstalt werden.

In dem EuGH-Urteil wurde gefordert, die Abschiebehaft so auszugestalten, dass der Eindruck einer Gefängnisumgebung vermieden wird. Die Einrichtung muss speziell an die Natur der Abschiebehaft angepasst sein und über ausreichend Raum verfügen, insbesondere über nicht gemischte Gemeinschaftsräume sowie über frei zugängliche Sanitäreinrichtungen in ausreichender Zahl. Ein Verpflegungs-Raum sowie ein frei zugängliches Telefon sind ebenfalls gefordert. Das Personal muss über fremdsprachliche und medizinische Kenntnisse verfügen.

Die bisherige Praxis beim Vollzug der Abschiebehaft in Amtshilfe durch die Justiz in Justizvollzugsanstalten hatte Synergieeffekte und reduzierte die Kosten. Nun muss eigenes Personal in der Einrichtung in Pforzheim und beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingesetzt werden. Die Umsetzung des EuGH-Urteil bedingt auch Umbauten im Gefängnis.


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Titelbild Staatsanzeiger