Petitionen haben um mehr als elf Prozent zugenommen

17.12.2015 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags wird immer häufiger angerufen. Bis zum Ende der 15. Wahlperiode werden es voraussichtlich 6200 Petitionen sein, die eingegeben wurden, teilte die Ausschuss-Vorsitzende Beate Böhlen (Grüne) am Donnerstag im Plenum mit.

Gegenüber der vergangenen Legislaturperiode bedeutet dies einen Anstieg von mehr als elf Prozent. Bisher haben den Ausschuss, der von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) als das „Allerheiligste des Landtags“ bezeichnet wurde, 5720 Eingaben erreicht. Behandelt wurden auch noch 506 Petitionen aus der 14. Wahlperiode. Jede fünfte Petition war erfolgreich.

Überwiegend Einzelanliegen

Überwiegend handele es sich um Einzelanliegen, berichtete Böhlen. Von der versagten Baugenehmigung oder dem Bauvorhaben von Nachbarn über Probleme mit der Sozialbehörde, nicht anerkannten Aufwendungen im Steuerbescheid bis hin zum Gnadengesuch auf vorzeitige Haftentlassung musste sich der Ausschuss befassen. Auch im Ausländerrecht seien es in der Regel „Einzelschicksale“, erklärte die Ausschuss-Vorsitzende. Viele Petitionen beträfen das „Dublin-Verfahren“ und die Bitte von einer Überstellung in den für das Asylverfahren zuständige Erstaufnahmeland abzusehen und das Asylverfahren in Deutschland vorzunehmen.  Dafür ist jetzt aber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. „Der Petitionsausschuss kann sich deshalb mit diesen Petitionen zu meinem Bedauern nicht mehr befassen“, erklärte Böhlen.

Bausachen (538 oder 9,41 Prozent) standen an der Spitze vor Eingaben zum Justizvollzug (387/6,77 Prozent), Ausländer- und Asylrecht (375/6,56 Prozent) , Medienrecht und Rundfunkwesen (311/5,44 Prozent), Verkehr (220/3,85 Prozent) sowie Steuersachen (212/3,71 Prozent) und kommunale Angelegenheiten (207/3,62 Prozent). Behandelt wurde Erledigt wurden 500 Petitionen aus der vergangenen und 5310 Petitionen aus der laufenden Wahlperiode; 416 Entscheidungen sind noch offen.

Petitionen zu Bildungsplan und Waldgesetz

Böhlen berichtete, Petitionen zum Bildungsplan und zum Waldgesetz seien über privat betriebene Petitionsplattformen initiiert und eingebracht worden. Zur Einreichung können auch das Online-Formular des Landtags genutzt werden. Von dieser Möglichkeit hätten mehr als 750 Petenten Gebracht gemacht. Die Ausschuss-Vorsitzende sprach sich dafür aus, in der nächsten Wahlperiode zu prüfen, ob im Sinne einer größeren Transparenz die Namen der Berichterstatter während einer laufenden Petition genannt werden dürfen, was bisher nicht der Fall ist.

Werner Raab (CDU) kritisierte einige Punkte. Er warf den Vertreter von Grün-Rot im Petitionsausschuss vor, Petitionen „über Monate hinweg“ nicht in den Ausschuss gebracht und damit für Probleme bei der Abschiebung von Betroffenen gesorgt zu haben. Außerdem seien die Petitionen ungleich verteilt worden: Nur zu einem Drittel an die Oppositionsvertreter, aber zu zwei Drittel an Abgeordnete von Grünen und SPD. Auch gegen das Prinzip der Regionalität sei „verstoßen“ worden. Böhlen wies die Vorwürfe zurück. Petitionen von Ausländern kämen häufig aus Großstädten, wo die CDU nicht so stark vertreten sei.

Ausschuss ist „Anwalt der Petenten“

Der Ausschuss sei der „Anwalt der Petenten“, sagte Thomas Marwein (Grüne). Es dauere oftmals länger, sich mit den Einzelfällen auseinander zu setzen. Er entgegnete Raab, dass der Ausschuss auch früher für Parteithemen genutzt worden sei. Aus Marweins Sicht kann der Ausschuss jedoch seine Möglichkeiten noch „besser“ nutzen.

„Er ist die Mutter der Bürgerbeteiligung“, kommentierte Nikolaos Sakellariou (SPD) die Besonderheit des Petitionsausschusses. Der SPD-Abgeordnete gehört dem Gremium seit 14 Jahren an und ist damit sein dienstältestes Mitglied. Dem Petitionsausschuss als „ursprüngliches Parlamentsrecht“ sei es auch völlig egal, „wer unter ihm regiert“. Sakellariou sprach sich dafür aus, wie in der Geschäftsordnung des Landtags vorgesehen, jährlich über die Arbeit des Petitionsausschusses zu berichten und nicht nur zur Mitte und am Ende der Legislaturperiode.


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