Krebsregister: Widerspruchsrecht für Patienten neu geregelt

17.02.2016 
Von: Janis Dietz
 
Redaktion
 

StutTgart. Einstimmig und ohne Diskussion hat der Landtag an diesem Mittwoch ein Gesetz zur Änderung des Landeskrebsregistergesetzes beschlossen.Die Änderung diene der „zeitgemäßen Weiterentwicklung und Modernisierung der Krebs-Registrierung“, heißt es im Gesetzentwurf. Durch die Gesetzesänderung wurden zudem Vorgaben des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes des Bundestags vom 31. Januar 2013 umgesetzt.

Neu geregelt wird unter anderem das Widerspruchsrecht der Patienten: Krebspatienten können künftig nur noch der Speicherung ihrer Identitätsdaten widersprechen. Die anonymisierten medizinischen Daten werden dann trotzdem erfasst und ausgewertet. Auch der länderübergreifende Daten-Austausch ist jetzt möglich. So werden Patienten aus Baden-Württemberg, die in anderen Bundesländern behandelt werden, ebenfalls an das Krebsregister gemeldet.

Das Krebsregister sammelt Personendaten von Krebspatienten und dokumentiert den Verlauf ihrer Krankheit. Durch die Erhebung sollen Versorgung und Therapieansätze verbessert werden.
Der Landtag folgte mit seiner einstimmigen Entscheidung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.


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