Stuttgart. Einstimmig hat der Landtag am Mittwoch das Gesetz zum 3. Änderungsabkommen und zur Änderungen von Vorschriften mit Bezug auf das Deutsche Institut für Bautechnik in zweiter Lesung verabschiedet. Durch das Abkommen zum einen die Verordnung der EU zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten implementiert.
Außerdem wird eine Öffnungsklausel in das Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik eingefügt, die vorsieht, dass dem Institut künftig bestimmte Aufgaben durch Verwaltungsabkommen übertragen werden können. Durch die neue Lösung soll die Übertragung bei Wahrung aller verfassungsrechtlichen Kompetenzvorbehalte flexibler gestaltet werden.