Hauk: Urteil des OLG zur Bekömmlichkeit von Bier kein Wettbewerbsnachteil

10.11.2016 
Von: Franziska Türk
 
Redaktion
 

STUTTGART. Durch das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, nach dem Bier nicht mehr mit dem Begriff „bekömmlich“ beworben werden darf, sieht Peter Hauk (CDU), Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, keine Wettbewerbsnachteile für Unternehmen aus Baden-Württemberg. Das erklärte er auf eine Anfrage von Friedrich Bullinger (FDP).

Dieser hatte darauf hingewiesen, dass Bier und Wein Kulturgüter und – in Maßen genossen – sehr wohl bekömmlich seien. Laut Hauk hatte die Europäische Kommission schon entschieden, dass zur Bezeichnung von Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol bestimmte Begriffe nicht verwendet werden dürfen, eine EU-weite Regelung. Das Oberlandesgericht habe nun entschieden, dass auch „bekömmlich“ unter diese Begriffsreihung fällt. „Das hätte die Brauerei eigentlich wissen müssen“, sagt Hauk in der Fragestunde des Landtags und weist auf den durch die Debatte entstandenen Marketingeffekt hin. Die Lebensmittelüberwachung Baden-Württemberg berate dahingehend, dass gesundheitsbezogene Aussagen auf Alkohol bei mehr als 1,2 Prozent nicht zulässig seien.


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