Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen

05.04.2017 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch das Gesetz zum 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen. Ohne Aussprache stimmten in zweiter Lesungen die Fraktionen von Grünen, CDU und SPD für die Gesetzesvorlage; die AfD und die FDP votierten dagegen. Mit dem Gesetz wird der Deutschlandradio-Staatsvertrag an die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag vom 25. März 2014 gemachten und allgemein für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geltenden Vorgaben angepasst. Kernpunkt ist die Begrenzung der staatsnahen Mitglieder in den Sendergremien auf ein Drittel.

Außerdem erfolgen Namensänderungen – Deutschlandradio in Deutschlandfunk, DRadio Wissen in Deutschlandfunk Nova. Ferner wird die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem 20. Bericht errechneten veränderten Finanzbedarfe von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE durch die geänderte Verteilung des Rundfunkbeitrags umgesetzt. Die weitere Empfehlung der KEF, den Rundfunkbeitrag um 30 Cent zu senken, wird dagegen nicht umgesetzt.

Der Ständige Ausschuss hatte in seiner Sitzung am 23. März den Gesetzentwurf der Landesregierung beraten und gegen vier Stimmen mit alle übrigen Stimmen dem Plenum empfohlen, dem Gesetz zuzustimmen. Die AfD stimmte gegen das Gesetz, weil sie grundsätzlich für die Kündigung aller Rundfunkstaatsverträge ist.

Die AfD lehnte das Gesetz ab, weil die größte Oppositionspartei im Landtag grundsätzlich für die Kündigung aller Rundfunkstaatsverträge ist. Die FDP hatte sich in erster Lesung dafür ausgesprochen, der Empfehlung der KEF zu folgen und den Rundfunkbeitrag zu senken.


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Titelbild Staatsanzeiger