Voraussetzungen für Anerkennung von PETA liegen nicht vor

06.04.2017 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Voraussetzungen für die Anerkennung von PETA Deutschland als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation liegen nach Auffassung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum weiterhin nicht vor.

Deshalb habe das MLR auch den Antrag der Organisation mit Beschluss vom 9. Dezember 2016 abgelehnt, berichtete Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch (CDU) am Donnerstag in der Fragestunde des Landtags. PETA war am 30. März mit seiner Klage dagegen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (Az.: 4 K 2539/16) gescheitert.

Zur Anerkennung verlangt das Ministerium sieben gesetzliche Voraussetzungen. PETA erfülle nicht die Kriterien der Durchführungsverordnung, verdeutlichte Gurr-Hirsch den Standpunkt des Ministeriums für den ländlichen Raum. Drei Organisationen sind in Baden-Württemberg anerkannt.


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